Die neuen Regelungen zum Arbeitslosengeld nach einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses treten am 1. September 2026 in Kraft. Die maximale Bezugsdauer wird für Arbeitssuchende unter 55 Jahren von 18 auf 15 Monate verkürzt. Für Personen ab 55 Jahren ist sie auf 20,5 Monate begrenzt, zuvor betrug sie je nach Alter 22,5 oder 27 Monate.
Die Reform gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverträge am oder nach dem 1. September enden, unabhängig vom Datum der Vertragsunterzeichnung. Sie beseitigt weder den Anspruch auf Arbeitslosengeld noch ändert sie die Höhe des Arbeitslosengeldes. Lediglich die maximale Bezugsdauer wird verkürzt.
Befürchtete Zahlungsverzögerungen
Nur wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Systems kann das IT-System von France Travail die neuen Zeiträume Berichten zufolge noch nicht automatisch anwenden. Dies könnte zu Verzögerungen bei der Aktivierung und Auszahlung von Leistungen für einige Arbeitssuchende führen, die von einer ausgehandelten Aufhebungsvereinbarung betroffen sind.
In den Überseegebieten (mit Ausnahme von Mayotte) gelten Sonderregelungen mit einer maximalen Entschädigung von 20 Monaten für Personen unter 55 Jahren und 30 Monaten für Personen ab 55 Jahren. Die Reform soll dem Staat Einsparungen zwischen 600 und 800 Millionen Euro bringen und jährlich 12.000 bis 15.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.
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