Die Grundsicherung und die Mindestaltersrente werden auch im nächsten Haushalt an die Inflation angepasst, versicherte Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou. Die Regierung hat beschlossen, diese beiden Leistungen beizubehalten, um die bedürftigsten Haushalte zu schützen. Gleichzeitig werden verschiedene Sparmaßnahmen geprüft, um das Haushaltsdefizit zu reduzieren.
Diese Garantie schließt daher einen generellen Einfrieren der Sozialleistungen aus. Das aktive Solidaritätseinkommen (RSA) und die Solidaritätsbeihilfe für ältere Menschen (ASS) behalten ihre Indexierungsmechanismen, um die Auswirkungen steigender Preise auf die Leistungsempfänger zu begrenzen. Der Haushaltsentwurf für 2027 soll Ende September dem Parlament zur Prüfung vorgelegt werden.
Die Debatte um Altersrenten ist noch nicht abgeschlossen.
Die Situation könnte für einige Renten anders aussehen. Jean-Pierre Farandou möchte das Prinzip der systematischen Inflationsanpassung aller Renten überdenken, da er diese als besonders kostspielig für die öffentlichen Finanzen ansieht. Eine geringere Erhöhung für wohlhabendere Rentner gehört zu den erwogenen Optionen, eine endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus.
Der Minister verteidigt somit die Unterscheidung zwischen Leistungen für die Bedürftigsten und Renten, die mehr finanzielle Flexibilität ermöglichen. Laut Regierung würden die Rentenkosten ohne Reform bis 2027 aufgrund der Indexierung und der alternden Bevölkerung um rund 12 Milliarden Euro steigen. (Le Parisien , LCP)
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