Da der Beginn des Schuljahres 2026/2027 nur noch wenige Wochen entfernt ist, erhalten Familien in Mayotte, die Anspruch auf die Schulbeihilfe haben, diese Unterstützung ab Dienstag, dem 4. August. Mayotte profitiert somit von einem frühen Zeitplan, der mit dem Schulbeginn im Territorium übereinstimmt.
Die Auszahlung erfolgt auf Réunion noch am selben Tag. In Frankreich (Festland), Guadeloupe, Französisch-Guayana und Martinique müssen sich die Leistungsempfänger jedoch bis zum 18. August gedulden. Die ARS (Regionale Gesundheitsagentur) unterstützt Familien mit schulpflichtigen oder in Ausbildung befindlichen Kindern im Alter von 6 bis 18 Jahren bei der Finanzierung von lebensnotwendigen Gütern, Kleidung und Ausrüstung.
Ein leichter Anstieg der Mengen in Mayotte
Für das neue Schuljahr wurden die Zahlungen an Familien in Mayotte leicht erhöht. Die Unterstützung beträgt nun 429,01 € für ein Grundschulkind, im Vergleich zu 425,60 € im Jahr 2025. Für einen Schüler der Sekundarstufe I beläuft sie sich auf 452,67 €, nach 449,09 € im Vorjahr.
Familien mit einem Kind im Gymnasium erhalten künftig 468,36 Euro, im Vergleich zu 464,65 Euro im Jahr 2025. Diese speziell für Mayotte geltenden Beträge sind etwas höher als die im französischen Mutterland, wo die staatliche Unterstützung (ARS) 426,87 Euro für 6- bis 10-Jährige, 450,41 Euro für 11- bis 14-Jährige und 466,02 Euro für 15- bis 18-Jährige beträgt.
Die Gewährung von Hilfen ist an Einkommensvoraussetzungen geknüpft.
Die Höhe der Beihilfe hängt vom Haushaltseinkommen ab. Für den Beginn des Schuljahres 2026 wird das im Jahr 2024 erzielte Einkommen berücksichtigt. Dieses Einkommen darf die der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder entsprechenden Grenzen nicht überschreiten. Liegt das Einkommen geringfügig über diesen Grenzen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsbeihilfe gewährt werden.
Familien in Mayotte werden dringend gebeten, die in ihren Akten gespeicherten Informationen, insbesondere ihre Familiensituation, Bankverbindung und die Schulanmeldung ihrer Kinder, umgehend zu überprüfen. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können bestimmte Verfahren erforderlich sein. Diese Überprüfungen und Meldungen müssen beim Familienbeihilfefonds (CAF) – insbesondere über die Website caf.fr – erfolgen.
Gemeinschaft
Bemerkungen
Schreiben Sie eine Rezension
Sei der Erste, der diesen Artikel kommentiert.