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Tiere bei lebendigem Leib geschlachtet und Schweine geschlagen: L214 reicht Beschwerde gegen den Schlachthof in Perpignan ein

Tiere bei lebendigem Leib geschlachtet und Schweine geschlagen: L214 reicht Beschwerde gegen den Schlachthof in Perpignan ein
Tiere bei lebendigem Leib geschlachtet und Schweine geschlagen: L214 reicht Beschwerde gegen den Schlachthof in Perpignan ein

Die Tierschutzorganisation L214 hat Anzeige gegen den Schlachthof La Catalane d'abattage in Perpignan wegen Tierquälerei, schwerer Misshandlung und Misshandlung erstattet. Nach einer Meldung sammelten ihre Ermittler zwischen Mai und Juli Videomaterial, das unter anderem zeigt, wie Tiere offenbar bei vollem Bewusstsein geschlachtet, Kühen ohne Betäubung die Kehle durchgeschnitten und Schweine geschlagen werden.

Laut der Beschwerde geraten die Tiere in Panik, versuchen zu fliehen, werden geschlagen und zeigen mitunter nach dem Ausbluten Anzeichen von Bewusstsein. L214 prangert zudem unzureichende Einrichtungen an, die eine ordnungsgemäße Fixierung der Tiere nicht ermöglichen. Einigen gelingt es, sich zu befreien, bevor sie unter chaotischen Bedingungen am Boden ausgeblutet werden.

Eine vom Präfekten angeordnete Inspektion

Nach einer Beschwerde des Verbandes ordnete der Präfekt von Pyrénées-Orientales eine sofortige und umfassende Inspektion des Betriebs durch die zuständige Behörde für Bevölkerungsschutz an. Angesichts der Schwere der Vorwürfe suspendierte die Betriebsleitung des Schlachthofs die direkt beteiligten Mitarbeiter vorsorglich. Das Unternehmen hat sich gegenüber der AFP noch nicht geäußert.

Für L214 reichen diese ersten Entscheidungen nicht aus. Der Untersuchungsleiter der Organisation, Sébastien Arsac, fordert die Schließung des 2015 erbauten und mit dem Ecocert-Bio-Siegel ausgezeichneten Schlachthofs. Die Organisation ist der Ansicht, dass die Geschäftsleitung die Schulung ihrer Mitarbeiter und die Einhaltung der europäischen Vorschriften gewährleisten muss, die vorschreiben, dass Tieren während der Schlachtung jegliches vermeidbares Leid erspart bleiben darf.

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