POLITISCH

Gegen Sébastien Delogu wurde von Polizeibeamten eine Anzeige wegen „Missachtung des Gerichts“ erstattet; in Marseille wurde eine Untersuchung eingeleitet.

Gegen Sébastien Delogu wurde von Polizeibeamten eine Anzeige wegen „Missachtung des Gerichts“ erstattet; in Marseille wurde eine Untersuchung eingeleitet.
Gegen Sébastien Delogu wurde von Polizeibeamten eine Anzeige wegen „Missachtung des Gerichts“ erstattet; in Marseille wurde eine Untersuchung eingeleitet.

Sébastien Delogu, der Abgeordnete der LFI (La France Insoumise) für den Wahlkreis Bouches-du-Rhône, wurde von der Polizei Marseille wegen „Missachtung“ angezeigt. Anlass war eine Auseinandersetzung am Montag im 2. Arrondissement von Marseille. Der Abgeordnete bestreitet die Darstellung der Polizei und hat seinerseits Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Marseille hat Ermittlungen aufgenommen.

Drei Polizisten des Interdepartementalen Sicherheitsdienstes für den öffentlichen Nahverkehr waren wegen eines Diebstahls einer Luxusuhr im Einsatz, als sie vor dem Gebäude auf Sébastien Delogu trafen. Laut ihrer Aussage versuchte der Abgeordnete, sie am Betreten des Gebäudes zu hindern, und äußerte sich beleidigend, unter anderem mit den Worten: „Ich bin die Republik.“ Der im Zusammenhang mit dem Diebstahl gesuchte Verdächtige wurde schließlich festgenommen.

Zwei radikal gegensätzliche Versionen

Sébastien Delogu bestreitet, diese Aussage gemacht zu haben. Sein Anwalt beteuert, dass die Auseinandersetzung hauptsächlich den Abgeordneten und einen Mann in Zivilkleidung betraf, der sich nicht sofort als Polizist zu erkennen gab. In einem Brief an den Polizeipräfekten von Bouches-du-Rhône erklärt der Abgeordnete, er sei von diesem Beamten beleidigt, provoziert und anschließend gestoßen worden.

Der Abgeordnete hat daher Anzeige gegen Unbekannt wegen „vorsätzlicher Gewalttaten und Handlungen von Personen, die sich als Polizeibeamte ausgaben“ erstattet. Er beantragt außerdem, die Identität der beteiligten Beamten festzustellen und die Generalinspektion der Nationalpolizei (IGPN) zu benachrichtigen. Die Videoaufnahmen der Überwachungskameras des Gebäudes könnten nun Aufschluss über den Hergang der Auseinandersetzung geben, zu dem die Gerichte die widersprüchlichen Darstellungen prüfen müssen.

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