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Cyberangriff auf das nationale Bildungssystem: Der Schulbeginn findet tatsächlich am 1. September statt, versichert Édouard Geffray.

Cyberangriff auf das nationale Bildungssystem: Der Schulbeginn findet tatsächlich am 1. September statt, versichert Édouard Geffray.
Cyberangriff auf das nationale Bildungssystem: Der Schulbeginn findet tatsächlich am 1. September statt, versichert Édouard Geffray.

Der Cyberangriff auf das französische Bildungssystem im Sommer wird den Schulbeginn voraussichtlich nicht verhindern. Bildungsminister Édouard Geffray versicherte, dass Schüler und Lehrkräfte am Dienstag, dem 1. September, wieder regulär zur Schule gehen können. Die meisten der vorsorglich abgeschalteten digitalen Dienste sind inzwischen wiederhergestellt oder werden in den kommenden Tagen wieder verfügbar sein.

Das Ministerium gab am 31. Juli bekannt, dass Daten zahlreicher Mitarbeiter, darunter auch Postadressen, gestohlen worden waren. Wenige Wochen später behaupteten Hacker, persönliche Daten von Zehntausenden Lehrern und Schülern erbeutet zu haben. Mehrere Anwendungen waren daraufhin vorübergehend nicht erreichbar, was die Vorbereitungen der Schulleitungen für den Beginn des neuen Schuljahres erheblich erschwerte.

Eine umfassende Prüfung und weitverbreitete Zwei-Faktor-Authentifizierung

Édouard Geffray beteuert jedoch, dass 98 % der notwendigen Arbeiten vor den Schulferien abgeschlossen waren. Lediglich einige wenige Anpassungen seien noch nötig. Die Akademie in Toulouse bildet hierbei die wichtigste Ausnahme: Aufgrund der Art des Cyberangriffs werden einige ihrer Online-Dienste noch einige Tage nicht verfügbar sein.

Das Ministerium hat gemeinsam mit der französischen Nationalen Agentur für Cybersicherheit (ANSSI) eine umfassende Prüfung eingeleitet. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung soll bis Anfang 2027 für alle Anwendungen des nationalen Bildungswesens eingeführt werden. Auch die Verfahren zur Datenarchivierung und -löschung werden überprüft. Das genaue Ausmaß des Datenlecks ist jedoch weiterhin unklar, da das Ministerium noch nicht mit Sicherheit feststellen kann, welche Personen betroffen sind.

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