Die Regierung hat beschlossen, ihren Plan zur Verdopplung der Zuzahlungsobergrenze für medizinische Leistungen aufzugeben. Gesundheitsministerin Stéphanie Rist verkündete am Mittwoch, den 20. August, nach den heftigen Reaktionen auf diese Maßnahme einen Kurswechsel. Sie räumte ein, dass die ursprüngliche Ankündigung missverstanden worden und möglicherweise zu abrupt gewirkt habe. Eine Erhöhung der Zuzahlungen ist weiterhin geplant, jedoch deutlich reduziert.
Indexierung an die Inflation statt Verdopplung
Der Minister stellte klar, dass die Erhöhung auf Basis der seit 2005 verzeichneten Inflationsrate berechnet wird. Mit diesem Vorgehen will man der Kritik von Patientenverbänden und medizinischem Fachpersonal entgegenwirken, die die Auswirkungen einer Verdopplung des Satzes auf die bedürftigsten Haushalte angeprangert hatten. Die Kehrtwende der Regierung erfolgte nach mehrtägigen Kontroversen um eine als übertrieben kritisierte Reform.
Der ursprüngliche Plan sah eine sofortige Verdopplung der Höchstbeträge vor. Stéphanie Rist begründete die Entscheidung mit der Notwendigkeit, auf die geäußerten Bedenken einzugehen. Die neue, inflationsgebundene Formel soll eine begrenztere und akzeptablere Erhöhung für Sozialversicherungsempfänger ermöglichen. Die Regierung hofft, damit die Spannungen rund um dieses sensible Thema der Sozialversicherungsfinanzierung abzubauen.
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