Emmanuel Macron hat das Gesetz zum Recht auf Sterbehilfe verkündet, das am Mittwoch, dem 19. August, im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Diese bedeutende gesellschaftliche Reform ist das Ergebnis jahrelanger Konsultationen, Parlamentsdebatten und Meinungsverschiedenheiten zwischen verschiedenen politischen Kräften, Vertretern der Religionsgemeinschaften und Teilen der Ärzteschaft.
Der Text ermächtigt bestimmte Patienten, eine tödliche Substanz zur Selbstverabreichung in Anwesenheit einer medizinischen Fachkraft zu erhalten. Ist die Person körperlich nicht in der Lage, diese Handlung selbst vorzunehmen, kann die Substanz von einer Pflegeperson verabreicht werden. Diese Möglichkeit unterliegt einem medizinischen Verfahren, das die Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen überprüft.
Streng regulierte Zugangsbedingungen
Der Antragsteller muss volljährig, französischer Staatsbürger oder dauerhaft in Frankreich ansässig sein. Er muss an einer schweren und unheilbaren Krankheit im fortgeschrittenen oder terminalen Stadium leiden, die mit unerträglichen körperlichen Schmerzen einhergeht. Der Patient muss zudem bis zum Schluss in der Lage sein, seine Wünsche frei und informiert zu äußern. Die Entscheidung trifft ein Arzt nach Rücksprache mit den anderen an der Behandlung beteiligten Fachkräften.
Der Verfassungsrat bestätigte am 14. August den Kern des Gesetzes, äußerte jedoch einige Vorbehalte hinsichtlich seiner Auslegung. Die Umsetzung wird allerdings nicht sofort erfolgen, da noch mehrere Verordnungen erforderlich sind, um die praktischen Details, das medizinische Verfahren und die Pflichten der Angehörigen der Gesundheitsberufe zu klären. Die Reform, die von ihren Befürwortern als Fortschritt gefeiert wird, stößt weiterhin auf heftigen Widerstand von Verbänden, religiösen Führern und Angehörigen der Gesundheitsberufe, die die Folgen für schutzbedürftige Personen befürchten.
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