MENSCHEN Skandale und Rechtsfälle

Schon wieder! Patrick Bruel ist erneut Ziel einer Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung, eingereicht von einer Frau, die zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Vorfalls erst 18 Jahre alt war.

Schon wieder! Patrick Bruel ist erneut Ziel einer Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung, eingereicht von einer Frau, die zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Vorfalls erst 18 Jahre alt war.
Schon wieder! Patrick Bruel ist erneut Ziel einer Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung, eingereicht von einer Frau, die zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Vorfalls erst 18 Jahre alt war.

Gegen Patrick Bruel wurde eine neue Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung erstattet. Dies berichtete Franceinfo. Die Anwältin Myriam Guedj-Benayoun, die mehrere Frauen vertritt, die den Sänger beschuldigen, gab am Mittwoch, dem 19. August, bekannt, dass die Anzeige im Sommer erstattet wurde. Sie bezieht sich auf Vorfälle, die sich vor einiger Zeit ereignet haben, und ergänzt die zahlreichen Gerichtsverfahren gegen den 67-jährigen Künstler.

Eine junge Frau aus der Unterhaltungsbranche prangert einen versuchten Vergewaltigungsvorwurf an.

Laut Myriam Guedj-Benayoun war die neue Klägerin zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Vorfälle „sehr jung, gerade volljährig“ . Sie arbeitete damals in der Unterhaltungsbranche. Die Anwältin beschrieb die von ihrer Mandantin geschilderten Umstände: „Das Muster ist eindeutig: Sie ist in der Unterhaltungsbranche tätig, wird angesprochen, zu einer Party eingeladen, und dort ist sie allein mit Patrick Bruel. Dort will sie Opfer eines versuchten Vergewaltigungsversuchs geworden sein.“ Das genaue Datum der mutmaßlichen Vorfälle wurde nicht bekannt gegeben. Man geht davon aus, dass sie so lange zurückliegen, dass sie grundsätzlich der Verjährungsfrist unterliegen. Die Anwältin ist jedoch der Ansicht, dass das Gericht prüfen muss, ob ein Zusammenhang mit anderen, bereits anhängigen Verfahren besteht.

Weitere Zeugenaussagen sollen den Richtern im September vorgelegt werden.

Der Fall könnte sich noch ausweiten. Myriam Guedj-Benayoun kündigte an, im September mehrere neue Zeugenaussagen von Frauen den Untersuchungsrichtern vorzulegen. Diese Frauen wollen nicht unbedingt eine formelle Anzeige erstatten, sondern lediglich die Fakten des erlittenen Missbrauchs der Justiz zugänglich machen. Laut der Anwältin betreffen ihre Aussagen hauptsächlich versuchte Vergewaltigung. Diese neuen Erkenntnisse müssen nun von den zuständigen Richtern geprüft werden. Die Vorlage dieser Zeugenaussagen führt nicht automatisch zu neuen Anklagen.

Patrick Bruel ist bereits in vier Fällen angeklagt.

Patrick Bruel wurde am 10. Juni 2026 nach 48 Stunden in Polizeigewahrsam in vier separaten Fällen formell angeklagt. Die Verfahren betreffen eine mutmaßliche Vergewaltigung in Neuilly-sur-Seine im Jahr 2008, einen mutmaßlichen Vergewaltigungsversuch in Brüssel im Jahr 2010 sowie Vorwürfe der sexuellen Nötigung und Belästigung in Perpignan und Ajaccio im Jahr 2019. In vier weiteren Fällen wurde Patrick Bruel als Zeuge mit Zeugenschutzprogramm aufgenommen, ein Zwischenstatus, der keine formelle Anklage darstellt. Der Sänger bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und beabsichtigt, seine Unschuld vor Gericht zu verteidigen.

Gegen den Sänger wurden mindestens 31 Beschwerden eingereicht.

Die Anschuldigungen haben sich seit Jahresbeginn vervielfacht. Mindestens 31 Anzeigen gegen Patrick Bruel wegen mutmaßlicher Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexueller Belästigung liegen mittlerweile vor. Einige betreffen Vorfälle aus den 1990er-Jahren, andere sind deutlich jüngeren Datums. In mehreren Fällen stellt sich daher die Frage nach der Verjährungsfrist. Die am Mittwoch bekannt gegebene neue Anzeige ergänzt zwei Anzeigen vom 16. und 23. Juli. Eine Frau erstattete Anzeige wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung aus dem Jahr 1994, eine andere beschuldigte Patrick Bruel einer sexuellen Nötigung, die sich mutmaßlich im Jahr 2005 ereignet hatte.

Patrick Bruels richterliche Aufsicht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits

Parallel zu den Ermittlungen zu den Anklagepunkten selbst müssen die Gerichte über die gegen Patrick Bruel verhängte gerichtliche Aufsicht entscheiden. Nach seiner Anklage wurde dem Sänger unter anderem die Ausreise aus Frankreich untersagt. Am 21. Juli gab der Untersuchungsrichter einem Antrag seiner Anwälte auf Aufhebung dieser Beschränkung statt. Die Staatsanwaltschaft Nanterre legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, die sie als „ungerechtfertigt“ und „überzogen“ bezeichnet. Die Untersuchungskammer des Berufungsgerichts Versailles prüfte die Berufung Mitte August. Das Urteil wird am 16. September erwartet. Bis dahin darf Patrick Bruel weiterhin ins Ausland reisen.

Ein neuer rechtlicher Schritt wird im September erwartet.

Der September erweist sich daher als entscheidender Monat in diesem Fall. Neben der Entscheidung über die gerichtliche Aufsicht über die Sängerin müssen die Richter die neuen Aussagen von Myriam Guedj-Benayoun entgegennehmen. Das Gericht muss entscheiden, wie es mit der neuen Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung und den zusätzlichen Aussagen weiter verfährt, insbesondere im Hinblick auf das Alter der mutmaßlichen Taten und die Verjährungsfrist.

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