Zwei säkulare Vereinigungen haben beim Verwaltungsgericht Straßburg Klage gegen einen von der Stadt Metz gewährten Zuschuss für den Besuch von Papst Leo XIV. am 28. September eingereicht. Der Verband der Säkularen Familien der Moselle und die Vereinigung Les Profanes fechten eine städtische Investition in Höhe von 250.000 Euro an.
Diese Mittel sind insbesondere für die Anschaffung von Großbildleinwänden für mehrere Versammlungsbereiche vorgesehen. Mithilfe dieser Geräte kann die Öffentlichkeit die vom Papst in der Kathedrale Saint-Étienne zelebrierte Messe verfolgen. Die Kläger haben zudem ein Eilverfahren eingeleitet, um die Anordnungen bis zur Gerichtsentscheidung auszusetzen.
Das Lokalrecht im Elsass-Moselland steht im Mittelpunkt der Berufung.
Die beiden Verbände beantragen bei Gericht die Klärung, ob eine Kommunalbehörde Ausrüstung finanzieren darf, die in direktem Zusammenhang mit einer religiösen Zeremonie steht. Das Gesetz von 1905 zur Trennung von Kirche und Staat findet jedoch in Mosel und Elsass keine Anwendung, da dort das lokale Recht es öffentlichen Stellen erlaubt, sich an der Finanzierung religiöser Veranstaltungen zu beteiligen.
Die Gemeinde betrachtet diesen Besuch als ein internationales Ereignis, das über rein religiöse Erwägungen hinausgeht. Leo XIV. wird seine Europareise nach Frankreich in Metz abschließen, nach Stationen in Paris am 25. September und Lourdes am 27. September. Das Verwaltungsgericht muss nun über den Antrag auf Aussetzung und anschließend über die Rechtmäßigkeit der Subvention entscheiden.
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