Zollbeamte am internationalen Flughafen Tahiti-Faa'a entdeckten am Dienstag, dem 18. August, zwei präparierte Mississippi-Alligatorköpfe in einem nicht abgeholten Koffer. Die beiden Präparate befanden sich in einer mit Luftpolsterfolie umwickelten Plastikbox. Das Gepäckstück war an Bord eines Fluges aus Los Angeles.
Die Besitzerin des Koffers wurde von Beamten der Auslandsüberwachungsbrigade identifiziert und befragt. Sie erklärte, sie habe die Vorschriften für den Transport geschützter Tierarten nicht gekannt und die Köpfe seien ihr von einer Bekannten als Souvenirs geschenkt worden. Diese Erklärung verhinderte weder die Beschlagnahme der Koffer noch die Verhängung einer Geldstrafe.
Für den Transport dieser Art ist eine Genehmigung erforderlich.
Der Mississippi-Alligator ist eine durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützte Art, das den internationalen Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen regelt. Die Einfuhr eines lebenden, toten oder präparierten Exemplars erfordert daher die Vorlage bestimmter Dokumente. Der Reisende besaß keine Genehmigung zur Einfuhr der beiden Alligatorköpfe nach Französisch-Polynesien.
Die Art ist vorwiegend im Südosten der USA beheimatet, insbesondere in Florida, Louisiana, Georgia, Alabama und Mississippi. Dank verschiedener Schutzprogramme hat sich ihr Bestand erholt, der Handel mit ihr wird jedoch weiterhin streng kontrolliert. Diese Beschlagnahmung soll Reisende daran erinnern, dass ein als einfaches Souvenir angebotener Gegenstand einer geschützten Art angehören und einem Einfuhrverbot unterliegen kann.
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