Südkorea: Gründer der Shincheonji-Kirche wegen politischer Einmischung verhaftet
Südkorea: Gründer der Shincheonji-Kirche wegen politischer Einmischung verhaftet

Ein südkoreanisches Gericht hat die Verhaftung von Lee Man-hee, dem Gründer der Shincheonji-Kirche Jesu, angeordnet. Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts der illegalen Einflussnahme seiner Organisation auf das politische Leben des Landes. Laut lokalen Medien wird dem religiösen Führer vorgeworfen, ein groß angelegtes Komplott geschmiedet zu haben, um seine Anhänger vor wichtigen Wahlen zum Beitritt zu einer politischen Partei zu bewegen.

Der 95-jährige Lee Man-hee steht im Verdacht, gegen das südkoreanische Parteienrecht verstoßen zu haben, das religiösen Organisationen politische Aktivitäten verbietet. Ermittler werfen ihm außerdem Behinderung der Justiz und die Anstiftung Zehntausender Mitglieder seiner Bewegung zum Beitritt zur konservativen Partei „Volksmacht“ vor.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Gefahr der Beweismittelvernichtung. Die Justizbehörden äußerten sich zunächst nicht weiter zu dem Fall, südkoreanische Medien berichteten jedoch, die Entscheidung sei am Mittwochabend nach einer Anhörung zur Überprüfung des Haftbefehls gefallen.

Am selben Tag erschien Lee Man-hee vor Gericht in Seoul zur Anhörung. Er wirkte gebrechlich und wurde von mehreren Mitarbeitern gestützt. Die Fragen der Reporter zu den gegen ihn erhobenen Anklagen beantwortete er nicht.

Lee Man-hee, eine umstrittene Persönlichkeit in Südkorea, gründete in den 1980er Jahren die Shincheonji-Kirche und präsentiert sich als Messias. Seine religiöse Organisation wird von vielen traditionellen christlichen Kirchen des Landes seit Langem mit Misstrauen betrachtet, die sie regelmäßig als Sekte bezeichnen und ihre Rekrutierungsmethoden verurteilen.

Dieser Fall könnte weitreichende Folgen für die Debatte über die Verbindungen zwischen religiösen Bewegungen und Politik in Südkorea haben. Die Ermittlungen zur genauen Reichweite des mutmaßlichen Systems und zur möglichen Verantwortung weiterer Mitglieder der Organisation dauern an.

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