Der Verfassungsrat wird seine Entscheidung am Sonntag, dem 16. August, verkünden. Er prüft fünf Beschwerden von Gegnern des Gesetzes zur Sterbehilfe, das die Nationalversammlung Mitte Juli verabschiedet hat. Dieses Gesetz erlaubt Sterbehilfe unter strengen Auflagen. Die Beschwerden betreffen verschiedene Aspekte des Gesetzes.
Katholische Schulen mobilisierten
Katholische Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens führen einen Rechtsstreit um das Recht, Sterbehilfe abzulehnen. Sie fordern eine Klausel zur kollektiven Gewissensfreiheit, die es ihren Einrichtungen ermöglichen würde, solche Leistungen nicht anzubieten. Diese Forderung ergänzt die laufenden Debatten um die bereits bestehende individuelle Gewissensfreiheit für Ärzte und Pflegekräfte.
Die Entscheidung des Verfassungsrats ist für die Umsetzung des Gesetzes von entscheidender Bedeutung. Bestätigt der Rat das Gesetz in seiner jetzigen Form, muss die Regierung die Durchführungsverordnungen veröffentlichen. Religiöse Institutionen hoffen auf ein Teilurteil, das Anpassungen ermöglicht.
Gemeinschaft
Bemerkungen
Schreiben Sie eine Rezension
Sei der Erste, der diesen Artikel kommentiert.