WIRTSCHAFT

Öffentlicher Dienst: Die Generalinspektion der Finanzen will die 543 Bonusprogramme vereinfachen.

Öffentlicher Dienst: Die Generalinspektion der Finanzen will die 543 Bonusprogramme vereinfachen.
Öffentlicher Dienst: Die Generalinspektion der Finanzen will die 543 Bonusprogramme vereinfachen.

Boni machen mittlerweile mehr als ein Viertel der Gesamtvergütung von Beamten aus. Von einer Gesamtlohnsumme von 76,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 entfielen 19,1 Milliarden Euro auf Boni, verglichen mit rund 12 Milliarden Euro im Jahr 2015 – ein Anstieg von über 60 % innerhalb von zehn Jahren. Knapp zwei Millionen Beamte sind in 543 verschiedenen Bonusregelungen erfasst. Zwischen 2020 und 2025 stieg ihre durchschnittliche Bonusvergütung um 32,7 %, während ihr Grundgehalt nur um 6,6 % zunahm. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ministerien sind beträchtlich: Im Bildungsministerium machen Boni 19 % der Gesamtvergütung aus, im Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten hingegen 67 %.

Dieser Trend ist darauf zurückzuführen, dass aufeinanderfolgende Regierungen gezielten Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung und zur Behebung von Rekrutierungsschwierigkeiten Priorität einräumten, anstatt den Indexwert zu erhöhen. Dieser Wert ist seit drei Jahren unverändert, trotz Forderungen der Gewerkschaften, die Ende September eine Mobilisierung vorbereiten. Angesichts des bevorstehenden Haushaltsplans 2027 prüft die Generalinspektion der Finanzen daher die Effektivität der einzelnen Vergütungssysteme und ermittelt mögliche Einsparungen. Sie bemängelt insbesondere mangelnde Transparenz, unzureichenden Datenaustausch und erhebliche Unterschiede zwischen den Vorgehensweisen der verschiedenen Ministerien.

Kostspielige Entschädigung, deren Wirksamkeit schwer zu messen bleibt

Die Auslandsaufenthaltsbeihilfe stellt das größte Einsparpotenzial dar. Sie kostete 2025 486 Millionen Euro für 6.299 Leistungsempfänger, hauptsächlich Mitarbeiter des Außenministeriums. Der durchschnittliche Betrag liegt bei rund 77.000 Euro brutto pro Person und Jahr. Die Beihilfe soll die Lebensbedingungen vor Ort und die mit der Arbeit im Ausland verbundenen Einschränkungen ausgleichen, übersteigt aber mitunter die tatsächlichen Kosten. Die Generalinspektion für Finanzen (IGF) empfiehlt daher eine detaillierte, länderspezifische Prüfung zur Anpassung der Beträge. Der Bericht hinterfragt zudem die fortgesetzte Nutzung der Telearbeitsbeihilfe, die an 243.000 Beschäftigte mit jährlichen Kosten von 30 Millionen Euro gezahlt wird, und schlägt eine Unterscheidung zwischen verpflichtender und freiwilliger Telearbeit vor.

Die Zulage für nachhaltige Mobilität, von der 231 Beschäftigte profitieren und die jährlich 63 Millionen Euro ausmacht, wird aufgrund unzureichender Daten zu ihren tatsächlichen Auswirkungen auf das Pendelverhalten ebenfalls überprüft. Die Generalinspektion der Finanzbehörde (IGF) schätzt, dass die Reform von 2014, bekannt als RIFSEEP, die Anzahl der Zulagen zwar von 628 auf 543 reduzierte, aber auch zu Mehrkosten durch die Neubewertung bestimmter Programme führte. Die Prüfer schlagen vor, die Einführung neuer Zulagen zu begrenzen und die am wenigsten genutzten Programme zusammenzulegen. Sie haben 185 Zulagen identifiziert, die an weniger als 100 Beschäftigte ausgezahlt werden, rund 000 mit weniger als 100 Euro pro Empfänger sowie mehrere veraltete Mechanismen, da 10 % der aktuell geltenden Zulagen vor 1970 eingeführt wurden.

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