POLITISCH

Eric Ciotti geht juristisch gegen ein Rap-Lied vor, das Mohammed Merah und das Bataclan erwähnt.

Eric Ciotti geht juristisch gegen ein Rap-Lied vor, das Mohammed Merah und das Bataclan erwähnt.
Eric Ciotti geht juristisch gegen ein Rap-Lied vor, das Mohammed Merah und das Bataclan erwähnt.

Der Bürgermeister von Nizza, Éric Ciotti, hat Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, nachdem ein Rap-Song veröffentlicht wurde, den er als implizite Befürwortung von Terrorismus und als Bedrohung gegen ihn ansieht. Der Song mit dem Titel „MRH“, eine eindeutige Anspielung auf den Terroristen Mohammed Merah, stammt vom Rapper Boro700, der in den sozialen Medien regelmäßig maskiert auftritt.

Der Song, der bereits auf Streaming-Plattformen weit verbreitet ist, enthält zahlreiche Anspielungen auf islamistische Angriffe in Frankreich sowie Textpassagen, die sich direkt gegen mehrere politische Persönlichkeiten richten, darunter Éric Ciotti und Christian Estrosi.

Zu den umstrittensten Passagen gehören Verweise auf das Bataclan, Mohammed Merah und Salah Abdeslam. Der Text enthält außerdem beleidigende Äußerungen und offene Drohungen gegen die beiden gewählten Vertreter aus Nizza sowie Verweise auf Adolf Hitler.

Als Reaktion auf diese Äußerungen erstattete Éric Ciotti Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. In seinem Schreiben argumentiert er, dass die Verbreitung solcher Inhalte das Andenken an die Opfer von Terrorismus schwerwiegend beeinträchtigt, zur Verharmlosung extremer Gewalttaten beiträgt und ein Klima der Einschüchterung gegenüber Amtsträgern fördert.

Der Präsident der UDR betont außerdem, dass die wiederholten Bezüge zu Tätern von Terroranschlägen und historischen Persönlichkeiten des Nationalsozialismus über den Rahmen künstlerischer Provokation hinausgehen und Fragen des Strafrechts aufwerfen.

Parallel zu dieser Klage wandte sich Éric Ciotti auch an den Innenminister. In einem zweiten Schreiben bezeichnete er den Rapper als „Hassprediger“ und forderte die Behörden zum Handeln auf. Er bekräftigte, dass die Meinungsfreiheit zwar ein Grundprinzip sei, seiner Ansicht nach aber nicht die Verherrlichung von Terrorismus, Aufrufe zur Gewalt oder Bedrohungen von Amtsträgern umfassen könne.

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