Sechs am Softwareprogramm Scribe Beteiligte wurden am Freitag vom Rechnungshof zu einer Gesamtstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Das 2015 gestartete Projekt, das die Erstellung von Strafprozessakten durch die Strafverfolgungsbehörden modernisieren sollte, wurde nach sechs Jahren Entwicklungszeit eingestellt. Das Finanzgericht bezifferte den Schaden auf 30,21 Millionen Euro, während die Gesamtkosten des Programms auf 257 Millionen Euro geschätzt wurden.
Scribe war ursprünglich als gemeinsames Werkzeug für Polizei und Gendarmerie gedacht. Nachdem sich die Gendarmerie rasch aus dem Projekt zurückgezogen hatte, übernahm die Generaldirektion der Nationalen Polizei die Projektleitung, während die technische Umsetzung der für Technologien und Informationssysteme der inneren Sicherheit zuständigen Abteilung oblag. Zwei ehemalige Polizeidirektoren und zwei ehemalige Generalsekretäre des Innenministeriums gehörten zu den sechs Personen, gegen die Anklage erhoben wurde.
Ein „schwerwiegender kollektiver Fehler“ bei der Projektdurchführung
Der Rechnungshof stellte eine Reihe von Mängeln in der Überwachung, Organisation und im Management des Programms fest. Die Richter werteten diese Mängel als kollektives Versagen, das zum Scheitern von Scribe beitrug, ohne jedoch eine bestimmte Person oder Entscheidung als Hauptursache ausweisen zu können. Dieselbe Analyse wurde auf den Schadenersatz in Höhe von 30,21 Millionen Euro angewendet: Das Gericht konnte keinen genauen Anteil der Verluste den einzelnen Verantwortlichen zuordnen.
Die verhängten Strafen variieren daher je nach beteiligten Personen erheblich. Zwei Beamte wurden mit jeweils 6.000 €, zwei weitere mit jeweils 4.000 € und die letzten beiden mit jeweils 1 € bestraft. Mit dem Urteil ist das Gerichtsverfahren um ein IT-Projekt abgeschlossen, das sinnbildlich für die Schwierigkeiten steht, mit denen der Staat bei der Verwaltung bestimmter groß angelegter digitaler Programme konfrontiert ist, obwohl Scribe eine zentrale Rolle in der täglichen Arbeit der Ermittler spielen sollte.
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