Rédoine Faïd wird nun doch nicht in das Gefängnis Valence in der Drôme verlegt. Das Berufungsgericht Caen hob die Anordnung seiner Verlegung aus dem Gefängnis Condé-sur-Sarthe in der Orne auf. Der mehrfach vorbestrafte bewaffnete Räuber bleibt somit in dieser Hochsicherheitsanstalt inhaftiert.
Am 7. August urteilte der für die Strafzumessung zuständige Richter in Alençon, dass die Haftbedingungen des Gefangenen gegen die Menschenwürde verstießen. Die Staatsanwaltschaft legte umgehend Berufung gegen diese Entscheidung ein. Das Berufungsgericht stellte schließlich fest, dass die von der Gefängnisleitung eingeleiteten Korrekturmaßnahmen die Haftbedingungen von Rédoine Faïd ausreichend verbessert hatten.
Ein Häftling unter maximaler Überwachung
Rédoine Faïd, der den Spitznamen „König der Ausbrecher“ trägt, ist für zwei besonders spektakuläre Gefängnisausbrüche bekannt. 2013 entkam er dem Gefängnis Sequedin, nachdem er Sprengstoff eingesetzt und mehrere Geiseln genommen hatte. Fünf Jahre später flüchtete er mit einem Hubschrauber aus dem Gefängnis Réau, bevor er nach drei Monaten auf der Flucht gefasst wurde.
Der Häftling befindet sich seit 2025 in Condé-sur-Sarthe in Haft, nachdem er zuvor im Gefängnis Vendin-le-Vieil in Pas-de-Calais festgehalten worden war. Seine Haftbedingungen in der vorherigen Einrichtung wurden aufgrund ihrer Dauer, der Kombination dieser Bedingungen und des Fehlens konkreter Verbesserungsperspektiven ebenfalls als menschenrechtswidrig eingestuft. Sein Anwalt äußerte sich zunächst nicht zu der neuen Entscheidung, da er noch nicht darüber informiert worden war.
Gemeinschaft
Bemerkungen
Schreiben Sie eine Rezension
Sei der Erste, der diesen Artikel kommentiert.