Dem ehemaligen Versicherungsmagnaten Jacques Bouthier droht ein Prozess wegen Vergewaltigung und Menschenhandels mit einer Minderjährigen. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, ihn nach den Ermittlungen gegen den Gründer der Assu 2000-Gruppe, die heute unter dem Namen Vilavi firmiert, vor ein Strafgericht zu stellen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt nun bei den Untersuchungsrichtern. Bislang gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall kam im Mai 2022 durch die Anzeige einer jungen Frau ans Licht. Sie beschuldigte Jacques Bouthier, sie als Minderjährige über mehrere Jahre hinweg sexuell missbraucht und kontrolliert zu haben. Der ehemalige Manager wurde unter anderem wegen Vergewaltigung einer über 15-Jährigen, Menschenhandels mit einer Minderjährigen, Zuhälterei an einer Minderjährigen und sexuellen Missbrauchs einer unter 15-Jährigen angeklagt.
Die Entscheidung liegt bei den Untersuchungsrichtern.
Die Empfehlungen der Staatsanwaltschaft stellen weder eine Verurteilung noch eine endgültige Überweisung des Falles an ein Gericht dar. Die Untersuchungsrichter müssen nun entscheiden, ob die gesammelten Beweise für eine Anklageerhebung ausreichen. Sie können den Anträgen der Staatsanwaltschaft ganz oder teilweise folgen oder bestimmte Anklagepunkte fallen lassen.
Jacques Bouthier befand sich zunächst in Untersuchungshaft, bevor er im März 2023 aus medizinischen Gründen freigelassen wurde. Anschließend wurde er unter richterliche Aufsicht gestellt und musste eine Kaution in Höhe von 500.000 € hinterlegen. Sollte es zu einem Prozess kommen, muss die Verantwortung jedes Einzelnen geklärt und den verschiedenen Parteien Gelegenheit gegeben werden, ihre Version der Ereignisse darzulegen.
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