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Flugzeugabsturz Rio-Paris AF447: Airbus und Air France im Berufungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Airbus und Air France wurden im Berufungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung im Fall des Absturzes von Air-France-Flug 447 von Rio de Janeiro nach Paris am 1. Juni 2009 über dem Atlantik verurteilt. Das Pariser Berufungsgericht hob damit das Urteil des Gerichts erster Instanz aus dem Jahr 2023 auf, das die beiden Unternehmen von den strafrechtlichen Vorwürfen freigesprochen hatte. Bei dem Unglück kamen alle 228 Menschen an Bord ums Leben: 216 Passagiere und 12 Besatzungsmitglieder. 

Flug AF447, eine Katastrophe, die sich in die Luftfahrtgeschichte eingebrannt hat.

Der Airbus A330-203 mit dem Kennzeichen F-GZCP befand sich auf einem Flug zwischen Rio de Janeiro-Galeão und Paris-Charles-de-Gaulle. Die Maschine startete am Abend des 31. Mai 2009 und verschwand mitten in der Nacht über dem Atlantik. Die französische Untersuchungsbehörde BEA (Bureau of Enquiry and Analysis for Civil Aviation Safety) stellte später fest, dass der Unfall durch Vereisung der Pitotrohre verursacht wurde. Dies führte zu fehlerhaften Geschwindigkeitsmessungen, einem Ausfall der Cockpitlager, einem Strömungsabriss und schließlich zum Aufprall auf den Ozean. 

Airbus und Air France für schuldig befunden

Im Berufungsverfahren bestätigten die Richter die strafrechtliche Verantwortlichkeit beider Unternehmen. Airbus und Air France wurden jeweils mit der Höchststrafe für juristische Personen in diesem Fall belegt, nämlich 225.000 Euro. Diese Geldstrafe erscheint angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der beiden Konzerne zwar gering, doch die rechtliche und symbolische Tragweite des Urteils ist für die Angehörigen der Opfer erheblich. 

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen die mutmaßlichen Versäumnisse der beiden Unternehmen. Airbus wurde vorgeworfen, die Schwere von Vorfällen im Zusammenhang mit Pitot-Rohren unterschätzt und Fluggesellschaften, die mit diesen Geräten ausgestattet waren, nicht ausreichend gewarnt zu haben. Air France wiederum wurde angeklagt, ihre Besatzungen nicht ausreichend über solche Situationen in großer Höhe informiert und geschult zu haben. 

Ein strafrechtlicher Freispruch wurde aufgehoben

Im April 2023 sprach das Pariser Strafgericht Airbus und Air France von den strafrechtlichen Vorwürfen frei, erkannte jedoch die zivilrechtliche Haftung an. Das Berufungsgericht verfolgte einen anderen Ansatz und urteilte, dass die mutmaßlichen Versäumnisse die strafrechtliche Verantwortung beider Unternehmen für die Katastrophe begründen könnten. Diese Entscheidung markiert somit einen Wendepunkt in einem fast siebzehn Jahre andauernden Rechtsstreit. 

Familien erhalten rechtliche Anerkennung

Für die Angehörigen der Opfer stellt diese Verurteilung ein offizielles Eingeständnis der Verantwortung für eines der schwersten Unglücke in der Geschichte der französischen Luftfahrt dar. Jahrelang wehrten sich die Familien gegen die Annahme, die Tragödie sei allein auf einen Pilotenfehler in den letzten Flugminuten zurückzuführen.

Ein Verfahren, das noch andauern könnte

Diese Berufungsentscheidung bedeutet nicht zwangsläufig das endgültige Ende des Falles. Eine Revision vor dem Kassationsgerichtshof ist weiterhin möglich. In diesem Fall würde die Anfechtung meiner Entscheidung nicht mehr die Tatsachen selbst betreffen, sondern die Rechtsauslegung durch das Berufungsgericht. Für die Familien stellt dieses Urteil jedoch nach einem außergewöhnlich langen Rechtsstreit einen entscheidenden Schritt dar.