Die GEMA, die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte in Deutschland, die mehr als 95.000 Komponisten, Autoren und Verleger im Inland sowie mehr als 2 Millionen Rechteinhaber weltweit vertritt, hatte im Januar 2025 rechtliche Schritte eingeleitet. Ihr Hauptvorwurf: Suno habe angeblich urheberrechtlich geschützte Werke zum Trainieren seiner Algorithmen verwendet, ohne Lizenzen einzuholen oder die betroffenen Urheber zu entschädigen.
Das Gericht entschied zugunsten der GEMA. Suno muss die illegal erzielten Einnahmen offenlegen und Schadensersatz zahlen, dessen genaue Höhe später festgelegt wird. Das amerikanische Unternehmen legte gegen die Entscheidung Berufung ein und kündigte an, alle rechtlichen Möglichkeiten, einschließlich einer Berufung, auszuschöpfen. Im Verfahren argumentierte Suno, das deutsche Gericht sei nicht zuständig für die Beurteilung von Modellschulungen, die ausschließlich in den Vereinigten Staaten durchgeführt wurden.
„Dies ist ein Urteil von globaler Tragweite“, sagte Tobias Holzmüller, CEO von GEMA. Er stellte klar, dass das Ziel der Maßnahme nicht darin bestehe, Suno vom Markt zu verdrängen, sondern Lizenzverhandlungen „auf Augenhöhe“ mit dem Unternehmen aufzunehmen, was bisher nicht möglich gewesen sei. Er bezeichnete Suno als „mit Abstand das größte und kommerziell erfolgreichste KI-Musikmodell“ und kritisierte dessen Strategie als deutlich aggressiver als die der Konkurrenz.
Zur Untermauerung ihrer Beschwerde übermittelte GEMA Textanfragen an die Plattform, die die Originaltexte mehrerer bekannter Lieder aus ihrem Repertoire enthielten: „Forever Young“ von Alphaville, „Mambo No. 5“ von Lou Bega, „Daddy Cool“ von Boney M., „Cheri Cheri Lady“ von Modern Talking und „Atemlos durch die Nacht“ von Kristina Bach, bekannt geworden durch Helene Fischer. Ohne Angaben zu Melodie, Rhythmus oder Arrangement lieferten die Anfragen Titel, die den Originalen sehr nahe kamen. Suno bestätigt ebenfalls, dass diese Lieder zu den Werken gehören, die zum Trainieren ihres Modells verwendet wurden.
Der einzigartige juristische Aspekt dieses Falls liegt in der von GEMA verfolgten Strategie: Anstatt die Trainingsphase des Modells anzugreifen, konzentrierte sich die Organisation auf die von der KI generierten Ergebnisse und wies deren Ähnlichkeit mit urheberrechtlich geschützten Werken nach. Martin Senftleben, Professor für Immaterialgüterrecht an der Amsterdam Law School, betont, dass dieser Ansatz „die Lücke zwischen der relevanten Nutzung während des Trainings und dem durch die KI-Ergebnisse verursachten wirtschaftlichen Schaden schließt“.
Dieser Fall ist Teil einer globalen juristischen Debatte über die Rechtmäßigkeit des Trainings von KI-Modellen mithilfe urheberrechtlich geschützter Werke. Unternehmen der Branche berufen sich in den USA auf das „Fair Use“-Prinzip und in Europa auf die Ausnahme für Text- und Data-Mining, um die Verwendung nicht lizenzierter Inhalte zu rechtfertigen. Diese Auslegung ist weltweit vor verschiedenen Gerichten weiterhin heftig umstritten.
GEMA hatte bereits im vergangenen Jahr vor demselben Gericht in einem anderen Verfahren gegen OpenAI gewonnen. OpenAI war für schuldig befunden worden, seine Modelle mit urheberrechtlich geschützten Liedtexten trainiert und diese ohne Genehmigung über ChatGPT verbreitet zu haben. Gegen diese Entscheidung wurde Berufung eingelegt, sie ist daher noch nicht rechtskräftig. Im Verfahren gegen Suno geht es jedoch um ganze Musikstücke, nicht nur um Liedtexte.
Suno generiert täglich rund 7 Millionen Tracks auf seiner Plattform, von denen etwa 75.000 täglich auf Streaming-Diensten landen. Für Tobias Holzmüller ist dieses Volumen „toxisch für das Musikökosystem“. Er argumentiert, dass KI-Produktionen einer Lizenzgebühr unterliegen sollten, die der für von Menschen erzeugte Musik entspricht, um zu verhindern, dass kostenlose, maschinell generierte Inhalte Künstler vom Markt verdrängen. „Wenn wir ein nachhaltiges Modell wollen, in dem musikalische KI koexistiert, ohne die menschliche Musik zu verdrängen, ist die einzige Lösung, einen Preis für ihre Produkte festzulegen“, fasst er zusammen.
Gemeinschaft
Bemerkungen
Schreiben Sie eine Rezension
Sei der Erste, der diesen Artikel kommentiert.