MENSCHEN Skandale und Rechtsfälle

Sie sind unzählig! Patrick Bruel sieht sich nun zwei neuen Beschwerden gegenüber: Insgesamt wurden inzwischen 31 Anschuldigungen registriert.

Sie sind unzählig! Patrick Bruel sieht sich nun zwei neuen Beschwerden gegenüber: Insgesamt wurden inzwischen 31 Anschuldigungen registriert.
Sie sind unzählig! Patrick Bruel sieht sich nun zwei neuen Beschwerden gegenüber: Insgesamt wurden inzwischen 31 Anschuldigungen registriert.

Der Justizskandal um Patrick Bruel Der Fall gegen den Sänger hat mit der Einreichung zweier neuer Vergewaltigungs- und sexueller Missbrauchsanzeigen eine neue Wendung genommen. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der gegen ihn erhobenen Anzeigen auf 31. Eine der neuen Anzeigenerstatterinnen wirft ihm eine Vergewaltigung im Herbst 1994 vor. Die zweite gibt an, 2005 während eines Filmdrehs sexuell missbraucht worden zu sein. Diese beiden Fälle ergänzen die zahlreichen Akten, die bereits von den Gerichten geprüft werden. Von den 31 Anzeigen betreffen 14 Straftaten, die derzeit als verjährt gelten. Die ermittelnden Richter müssen jedoch jeden Fall einzeln prüfen, um festzustellen, ob gesetzliche Bestimmungen oder frühere Verfahren die Verjährungsfrist unterbrochen oder verlängert haben.

Vier Anklagepunkte noch anhängig

Patrick Bruel wurde bisher in vier separaten Fällen formell angeklagt, die Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Belästigung betreffen. Die mutmaßlichen Straftaten ereigneten sich zwischen 2008 und 2019. Darüber hinaus wurde er in vier weiteren Verfahren als Kronzeuge geführt. Dieser Status bedeutet, dass in diesen Fällen zwar Beweise vorliegen, diese aber zum jetzigen Zeitpunkt der Ermittlungen für eine formelle Anklage als unzureichend erachtet werden.

Eine besonders strenge gerichtliche Kontrolle

Seit der formellen Anklageerhebung am 10. Juni befindet sich Patrick Bruel unter richterlicher Aufsicht auf freiem Fuß. Ihm wurden zahlreiche Auflagen erteilt. Insbesondere ist es ihm untersagt, Frankreich zu verlassen oder Kontakt zu den Klägern und deren Familien aufzunehmen. Er muss zudem eine Kaution in Höhe von 500.000 € hinterlegen, den Nachweis einer psychologischen Behandlung erbringen und darf keine Massagesalons aufsuchen. Der zuständige Richter lehnte die Anordnung von Untersuchungshaft ab und erachtete die richterliche Aufsicht in diesem Verfahrensstadium als ausreichend.

Neue Beschwerden wurden seit Juni eingereicht

Seit Beginn dieser Ermittlungsphase haben mehrere weitere Frauen Anzeige erstattet. Ende Juni und Anfang Juli gingen bereits drei neue Anzeigen ein, zwei wegen Vergewaltigung und eine wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen. Eine weitere Vergewaltigungsanzeige, die am 24. Juni bei den Ermittlungsrichtern eingereicht wurde, betrifft Ereignisse, die die Anzeigende Anfang der 2000er-Jahre, als sie 16 Jahre alt war, begangen haben soll. In diesem Fall greift die Verjährungsfrist aufgrund der besonderen Regelungen für Sexualdelikte an Minderjährigen möglicherweise nicht.

Die Richter setzen ihre Ermittlungen fort.

Die Richter werden nun die verschiedenen Parteien weiter anhören, ihre Darstellungen des Geschehens vergleichen und die Zeugenaussagen sowie alle verfügbaren Beweismittel auswerten. Nach Abschluss der Ermittlungen sind mehrere Ergebnisse möglich: die Einstellung des Verfahrens, wenn die Beweislage als unzureichend erachtet wird, oder die Weiterleitung an ein Gericht, wenn die Richter die gesammelten Beweise für eine Hauptverhandlung als ausreichend erachten.

Patrick Bruel bestreitet die Vorwürfe

Patrick Bruel weist alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Seine Anwälte bezeichnen die Anschuldigungen als unbegründet und bestreiten die verschiedenen gegen ihren Mandanten erhobenen Anzeigen. Zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens genießt Patrick Bruel trotz der zahlreichen Anzeigen und der laufenden Ermittlungen die Unschuldsvermutung.

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