MONDE Skandale und Rechtsfälle

Ein ehemaliger französischer Marineflieger wurde wegen des Verdachts der Spionage für China angeklagt.

Ein ehemaliger französischer Marineflieger wurde wegen des Verdachts der Spionage für China angeklagt.
Ein ehemaliger französischer Marineflieger wurde wegen des Verdachts der Spionage für China angeklagt.

Ein ehemaliger französischer Marineflieger wurde am 23. Juli formell wegen mehrerer Verstöße gegen die nationale Sicherheit angeklagt, darunter Kollaboration mit einer ausländischen Macht, das Sammeln und Weitergeben von Informationen über die grundlegenden Interessen des Landes sowie die Offenlegung von Verteidigungsgeheimnissen. Er wurde zunächst inhaftiert und später unter richterlicher Aufsicht freigelassen. Die Ermittlungen, die nun von einem Untersuchungsrichter geführt werden, konzentrieren sich auf seine mutmaßlichen Verbindungen zu China.

Der Fall geht auf eine Anzeige des Verteidigungsministeriums vom Februar 2025 zurück. Darin wurden Verdachtsmomente geäußert, wonach die betreffende Person ihren Pflichten als ehemaliges Mitglied des Militärs nicht nachgekommen war. Auch mögliche Verstöße gegen Befehlspflichten, die Ausübung mehrerer Beschäftigungen und Geldwäsche aus Steuerhinterziehung wurden erwähnt. Die Ermittlungen wurden der Generaldirektion für Innere Sicherheit (DGSI) übertragen.

Reisen nach China im Mittelpunkt der Ermittlungen

Die Ermittler interessieren sich insbesondere für mehrere Reisen nach China in den Jahren 2018 und 2019, als der Betroffene noch im französischen Militärdienst war. Laut den Ermittlungen unternahm er diese Reisen, entgegen den Militärvorschriften, ohne seine Vorgesetzten zu informieren. Er soll für diese Einsätze von einem Unternehmen mit Sitz in Südafrika bezahlt worden sein.

Der ehemalige Pilot bestreitet jegliche Spionagetätigkeit. Er gibt an, lediglich an zwei mehrtägigen Seminaren teilgenommen zu haben und beteuert, nach seiner zweiten Reise nicht mehr nach China zurückgekehrt zu sein. Bekannt ist er durch seinen YouTube-Kanal mit über 560.000 Abonnenten. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen müssen nun klären, ob die mutmaßlichen Handlungen eine illegale Zusammenarbeit mit einer ausländischen Macht oder legitime Aktivitäten darstellen.

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