Zwei Wochen vor den Provinzwahlen in Neukaledonien ist die Kontroverse um die Wahlorganisation in Nouméa weiterhin heftig. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag der Kaledonischen Union auf Aussetzung des Dekrets zur Festlegung der Wahllokale zurück und bestätigte damit die Beibehaltung des vom Staat für die Wahl am 28. Juni gewählten zentralisierten Systems.
Konkret bedeutet dies, dass die 57 Wahllokale in der Hauptstadt Neukaledoniens weiterhin in neun Standorte unterteilt bleiben, im Vergleich zu rund 40 vor den Unruhen im Mai 2024. Diese Neuorganisation wurde nach den Ausschreitungen vorgenommen, bei denen mehrere Schulen, die üblicherweise für Wahlen genutzt werden, beschädigt oder zerstört wurden. Die Behörden befürchten, dass eine Änderung nur wenige Tage vor der Wahl die Wahlvorbereitungen gefährden könnte.
Die Zugänglichkeit der Wahl steht im Mittelpunkt der Kritik
Die Parteien, die sich für die Unabhängigkeit einsetzen, und mehrere gewählte Amtsträger kritisieren jedoch die fortgesetzte Anwendung eines Systems, das sie für ungerechtfertigt halten. Laut ihren Angaben hat sich die Sicherheitslage stabilisiert und die meisten Infrastrukturen wurden repariert. Ihre Hauptsorge ist, dass die Entfernung zu den Wahllokalen die Bewohner von Arbeitervierteln, insbesondere diejenigen ohne eigenes Fahrzeug, benachteiligt, zumal der öffentliche Nahverkehr sonntags weiterhin nicht verkehrt. Mehrere politische Führungskräfte äußerten Bedenken hinsichtlich der Gefahr, dass Wähler abgeschreckt werden könnten, was sich negativ auf die Wahlbeteiligung auswirken könnte.
Der Staat verteidigt seine Entscheidung mit logistischen und finanziellen Erfordernissen und betont die Schwierigkeiten bei der Mobilisierung von ausreichend Personal und Wahlhelfern. Die Gegner widersprechen dieser Argumentation und werfen den Behörden vor, den Zugang zur Wahl ungleich zu gestalten. Obwohl der Rechtsstreit vor der Wahl vorläufig beendet ist, bleibt die Debatte offen: Wähler oder Kandidaten können nach der Wahl beim Staatsrat Beschwerde einlegen, um die Rechtmäßigkeit des Wahlprozesses anzufechten.
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