Das Londoner Berufungsgericht bestätigte am Montag die Entscheidung der britischen Regierung, die pro-palästinensische Aktionsgruppe Palestine Action zu verbieten, und befand, dass deren Einstufung als terroristische Organisation rechtmäßig und verhältnismäßig sei.
Diese Entscheidung bestätigt ein bereits seit dem letzten Jahr geltendes Verbot, das auf Grundlage britischer Anti-Terror-Gesetze verhängt wurde. Die Regierung begründete diese Maßnahme mit der mutmaßlichen Unterstützung der Gruppe für gewalttätige Aktionen gegen Unternehmen der Rüstungsbranche, insbesondere gegen die israelische Firma Elbit Systems.
Laut dem Urteil von fünf Richtern ist die Entscheidung, eine militante Gruppe zu verbieten, zwar „höchst umstritten“, aber angesichts der Beweise für die Unterstützung illegaler Gewalttaten rechtlich gerechtfertigt. Das Gericht wies daher das Argument zurück, die Bewegung sei Teil einer Tradition des zivilen Ungehorsams, vergleichbar mit anderen historischen Bewegungen.
Die 2020 von Huda Ammori gegründete Gruppe focht das Verbot an und argumentierte, es verletze die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ihrer Anhänger. Sie kündigte an, den Rechtsstreit vor dem Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs fortzusetzen.
Oberste Richterin Sue Carr urteilte, dass die Aktionen der Gruppe über den Rahmen klassischer politischer Proteste hinausgingen, da sie Verhaltensweisen förderten, die von den Gerichten als gewalttätig und illegal eingestuft würden.
Dieser Fall entfacht in Großbritannien erneut die Debatte über die Grenze zwischen politischem Aktivismus, zivilem Ungehorsam und Terrorismus, und zwar in einem ohnehin schon angespannten Kontext rund um Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten.
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