Ein US-Bundesrichter lehnte am Donnerstag den Antrag ab, die von Präsident Trump unterzeichnete Exekutivanordnung sofort zu blockieren. Donald Trump Ziel ist es, die Regeln für die Briefwahl zu stärken, gleichzeitig aber den Demokraten die Möglichkeit zu geben, diese Maßnahme in Zukunft erneut anzufechten.
Richter Carl Nichols vom Bundesgericht in Washington fällte kein Urteil über die Rechtmäßigkeit des am 31. März unterzeichneten Präsidialdekrets. Er hielt jedoch den von den Demokraten gestellten Antrag auf sofortige Aussetzung der Umsetzung für verfrüht.
Donald Trumps Erlass sieht insbesondere die Erstellung von Listen bestätigter US-Bürger durch Bundesbehörden auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten vor, um die Wahlberechtigung zu überprüfen. Der Erlass schreibt außerdem vor, dass Bundesdaten zur Unterstützung der lokalen Wahlbehörden bei der Überprüfung der Wählerverzeichnisse verwendet werden sollen.
Darüber hinaus ordnet das Dekret an, dass die US-Post Briefwahlunterlagen nur an Wähler versenden darf, die auf den von den einzelnen Bundesstaaten genehmigten Wählerlisten stehen. Es schreibt außerdem die Aufbewahrung von Wahlunterlagen für fünf Jahre vor.
Die Demokraten, darunter der Minderheitsführer im Senat, Chuck Schumer, argumentieren, dass diese Maßnahme Millionen Amerikaner vom Wahlrecht ausschließen könnte. Sie befürchten insbesondere, dass Fehler oder veraltete Informationen in den Bundesdatenbanken zu einem ungerechtfertigten Ausschluss von rechtmäßig registrierten Wählern führen könnten.
In seiner Anordnung betont Richter Nichols jedoch, dass die Verwaltung bisher keine fehlerhaften Listen erstellt und die Post zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Regeln eingeführt hat. Die Anordnung räumt den Postbehörden außerdem eine Frist von 60 Tagen ein, um konkrete Umsetzungsdetails vorzuschlagen.
Dieser Rechtsstreit findet nur wenige Monate vor den Zwischenwahlen im November statt, während Donald Trumps Republikaner versuchen, ihre Mehrheit im Kongress in einem besonders angespannten politischen Klima rund um Wahlregeln und Briefwahl zu verteidigen.
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