Die Gerichte haben die Resozialisierung zweier Männer abgelehnt, die wegen eines Mordes im Jahr 1946 zu Zwangsarbeit verurteilt wurden.
Die Gerichte haben die Resozialisierung zweier Männer abgelehnt, die wegen eines Mordes im Jahr 1946 zu Zwangsarbeit verurteilt wurden.

Der Kassationsgerichtshof hat die Hoffnungen auf die Rehabilitierung zweier Männer zunichtegemacht, die wegen eines 1946 in der Region Indre begangenen Mordes verurteilt worden waren. In letzter Instanz wies das Gericht den Antrag auf Aufhebung des Urteils zurück und schloss damit einen Fall endgültig ab, der sich über mehrere Generationen erstreckt hatte.

Raymond Mis und Gabriel Thiennot wurden nach einer Auseinandersetzung in Saint-Michel-en-Brenne wegen Mordes an einem Wildhüter verurteilt. Sie wurden zu Zwangsarbeit verurteilt und stehen seither im Zentrum einer lokalen und nationalen Kampagne, die einen Justizirrtum anprangert.

Eine Entscheidung, die jahrzehntelange Kontroversen beendet.

In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die Beweislage trotz Mängeln in den anfänglichen Ermittlungen erklärte, warum der Verdacht schnell auf den Angeklagten gefallen war. Einige Zeugenaussagen, die aufgrund umstrittener Umstände ihrer Erlangung angefochten wurden, wurden im Rahmen der Überprüfung des Falles dennoch verworfen.

Als Symbol eines langen Rechtsstreits ist dieser Fall tief im lokalen Gedächtnis verankert. Viele Städte der Region gedenken der beiden Männer weiterhin, obwohl diese Entscheidung jegliche Aussicht auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens zunichtemacht.

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