Die slowakische Regierung weigert sich, im Ausland rechtsgültig geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen. Innenminister Matus Sutaj Estok beruft sich auf die nationale Verfassung, die die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert, und argumentiert, dass eine im Ausland ausgestellte Heiratsurkunde diese Bestimmung nicht außer Kraft setzen könne.
Diese Entscheidung steht im direkten Widerspruch zu einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom November 2025. Der Gerichtshof urteilte, dass die Mitgliedstaaten gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen, die in einem anderen EU-Land rechtsgültig geschlossen wurden, selbst wenn ihre nationale Gesetzgebung solche Ehen nicht zulässt.
Bratislava bekräftigt seine Familienhoheit
Der Minister argumentiert, dass eine solch tiefgreifende Änderung zwangsläufig eine Verfassungsänderung erfordere. Indem die Regierung von Robert Fico erklärt, die Definition der Ehe solle in der Slowakei und nicht in Brüssel festgelegt werden, wandelt sie einen Verwaltungsstreit in eine neue politische Konfrontation mit den europäischen Institutionen um.
Metod Spacek und Ivan Novotny, deren im Ausland geschlossene Ehe von den slowakischen Behörden nicht anerkannt wurde, haben angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Ihre Klage könnte zu einer erneuten Auseinandersetzung zwischen slowakischem Recht und den europäischen Verpflichtungen der Slowakei führen. Bis zu einer Gerichtsentscheidung herrscht bei den betroffenen Paaren aufgrund der Weigerung der Regierung Unsicherheit hinsichtlich ihrer Familien-, Vermögens- und Verwaltungsrechte.
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