Seit Freitag, dem 7. August, müssen Benutzer von Elektrorollern und anderen motorisierten persönlichen Mobilitätsgeräten in Paris und den angrenzenden Vororten einen Helm sowie retroreflektierende Ausrüstung tragen.
Diese Regelung gilt insbesondere für Fahrer von Segways, Einrädern und Hoverboards auf öffentlichen Straßen in den Départements Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis und Val-de-Marne. Das Tragen von Helmen und Warnkleidung ist jederzeit Pflicht.
Bis zu 135 Euro Strafe
Das Nichttragen eines Helms wird nun mit einer festen Geldstrafe von 135 Euro geahndet. Das Fehlen einer Warnweste oder von reflektierender Ausrüstung wird mit einer Geldstrafe von 35 Euro geahndet.
Die Pariser Polizeipräfektur begründet diese Maßnahme mit dem starken Anstieg der Unfallzahlen. Im Jahr 2025 kamen 79 Nutzer motorisierter Fortbewegungsmittel ums Leben, und rund 1.100 Rollerfahrer wurden schwer verletzt – ein Anstieg von 33 % innerhalb eines Jahres. Die Regierung erwägt nun eine landesweite Helmpflicht.
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