Das Verwaltungsgericht hat den Staat zur Zahlung von knapp 540.000 Euro an die Stadt Straßburg verurteilt. Die Entscheidung ahndet ein Versäumnis im Management der Notunterkünfte für Obdachlose. Die Summe entspricht den Kosten, die der Stadt durch die Unterbringung mehrerer Obdachloser in einer Turnhalle entstanden sind – Kosten, die eigentlich vom Staat hätten getragen werden müssen.
Wiederholte Evakuierungen
Diese Situation folgte auf die wiederholten Räumungen eines im Zentrum Straßburgs errichteten Lagers. Da keine alternativen Unterbringungsmöglichkeiten seitens der staatlichen Stellen zur Verfügung standen, musste die Stadt diese Verantwortung allein übernehmen. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Staat seinen Kernaufgaben nicht nachgekommen war.
Auch andere Kommunen haben in den letzten Monaten ähnliche Fälle gewonnen. Grenoble erhielt im März 2025 eine Entschädigung, Bordeaux im November desselben Jahres. Diese aufeinanderfolgenden Urteile verdeutlichen strukturelle Schwierigkeiten des Staates bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen hinsichtlich der Bereitstellung von Notunterkünften im ganzen Land.
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