GESUNDHEIT Öffentliches Gesundheitswesen

Wiederverwendbare Menstruationsprodukte: Erstattungsbedingungen präzisiert

Wiederverwendbare Menstruationsprodukte: Erstattungsbedingungen präzisiert
Wiederverwendbare Menstruationsprodukte: Erstattungsbedingungen präzisiert

Ab dem 1. Oktober werden bestimmte wiederverwendbare Menstruationsunterwäsche und -tassen von der Krankenversicherung übernommen. Dies gilt für Frauen unter 26 Jahren sowie für Versicherte der ergänzenden solidarischen Krankenversicherung und erreicht potenziell 6,7 Millionen Menschen.

Um den Anforderungen zu genügen, muss Menstruationsunterwäsche mindestens drei Lagen aufweisen: eine Drainageschicht aus Bio-Baumwolle oder Lyocell, eine Saugschicht und eine wasserdichte Schicht zum Schutz vor Auslaufen. Sie muss außerdem mindestens 52 Wäschen bei 30 °C standhalten und eine Saugfähigkeit von mindestens 12 Millilitern bieten.

Der Versicherungsschutz ist auf zwei Produkte pro Jahr beschränkt.

Hersteller werden verpflichtet, mindestens acht verschiedene Größen von Periodenunterwäsche und zwei Größen von Menstruationstassen anzubieten. Die Kostenübernahme ist auf zwei Produkte pro Jahr beschränkt, die in Apotheken erhältlich sind. Für Personen unter 26 Jahren erstattet die gesetzliche Krankenversicherung 55 bis 65 Prozent des Preises; die restlichen Kosten können gegebenenfalls durch eine private Zusatzversicherung übernommen werden.

Diese Kriterien werden bereits von einigen französischen Herstellern kritisiert, die die geforderten 52 Wäschen als unzureichend empfinden und eine verstärkte Konkurrenz durch asiatische Produkte befürchten. Der festgelegte Verkaufspreis von 14,40 € ohne Mehrwertsteuer könnte zudem die in Frankreich produzierten Marken schwächen, deren Herstellungskosten höher sind.

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