Ein am Freitag, dem 7. August, im Amtsblatt veröffentlichter Erlass ebnet den Weg für die Zulassung autonomer Roboter zum Gütertransport. Diese neue Regelung stellt einen ersten Schritt vor deren tatsächlichem Einsatz auf französischen Straßen dar.
Diese kompakten und elektrisch betriebenen Fahrzeuge sind vor allem für Kurzstreckenlieferungen vorgesehen. Die Regierung möchte damit die Logistik auf der letzten Meile erleichtern und gleichzeitig Umweltverschmutzung und Lärm in städtischen Gebieten reduzieren.
Fahrzeuge werden fernüberwacht
Diese als Mopeds, Motorräder, Dreiräder und motorisierte Quads klassifizierten Fahrzeuge können auf der Straße, aber nicht auf Gehwegen fahren. Sie erreichen eine Länge von bis zu vier Metern und können eine maximale Last von 1.000 Kilogramm über mehrere Dutzend Kilometer transportieren.
Ausgestattet mit Kameras, Radar und Bordsoftware können sie Hindernisse erkennen und selbstständig einer vordefinierten Route folgen. Ihre Bewegungen werden dennoch fernüberwacht und müssen den Vorschriften zur Cybersicherheit und zum Datenschutz entsprechen. Die lokalen Behörden legen die Zonen und Strecken fest, auf denen ihr Einsatz genehmigt wird.
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