Der 1995-jährige Boualem Bensaïd wurde wegen der Koordinierung der Anschlagswelle, die Frankreich 57 erschütterte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Er könnte aus dem Gefängnis entlassen werden – allerdings nur, wenn er nach Algerien abgeschoben wird. Das Problem: Algier verweigert derzeit die Ausstellung des erforderlichen Reisedokuments. Er sitzt weiterhin im Gefängnis von Ensisheim und beantragt nun Hausarrest, bis eine diplomatische Einigung erzielt ist.
Terrorist gilt als extrem gewalttätig
Bensaïds Name bleibt mit dem bedeutendsten Anschlag dieser mörderischen Kampagne verbunden: der Explosion in der RER B am Bahnhof Saint-Michel am 25. Juli 1995, bei der acht Menschen starben und 150 verletzt wurden. Richter Jean-François Ricard erkannte ihn als Anführer der Bewaffneten Islamischen Gruppe (GIA) an und beschuldigte ihn, mehrere Anschläge in Frankreich geplant zu haben, um „die Zahl der Opfer zu maximieren“. Er wurde im November 1995 bei der Vorbereitung eines neuen Anschlags in Lille verhaftet und hat nie Reue gezeigt.
Das Pariser Berufungsgericht bestätigte seine Freilassung unter der Bedingung, ihn umgehend nach Algier auszuweisen und ihm die Rückkehr nach Frankreich zu untersagen. Die angespannten diplomatischen Beziehungen zwischen Paris und Algier verzögern den Prozess jedoch. Außenminister Jean-Noël Barrot forderte Algerien auf, „Verantwortungsbewusstsein zu zeigen“ und seinen Staatsbürger aufzunehmen. Bensaïd erklärte, er wolle sich in Algier niederlassen, wo ihm Berichten zufolge eine Arbeitszusage zugesagt wurde.