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Notstandsgesetz für die Landwirtschaft: LFI und die Grünen fechten mehrere Maßnahmen vor dem Verfassungsrat an

Notstandsgesetz für die Landwirtschaft: LFI und die Grünen fechten mehrere Maßnahmen vor dem Verfassungsrat an
Notstandsgesetz für die Landwirtschaft: LFI und die Grünen fechten mehrere Maßnahmen vor dem Verfassungsrat an

Abgeordnete der Parteien La France Insoumise und der Grünen haben beim Verfassungsrat Berufung gegen das vom Parlament endgültig verabschiedete Notstandsgesetz zur Landwirtschaft eingelegt. Die beiden Fraktionen halten mehrere Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig, insbesondere jene zur Wiedereinführung bestimmter verbotener Pestizide und zur Bewirtschaftung der Wasserressourcen.

Die Klage richtet sich konkret gegen die Bestimmungen, die unter bestimmten Bedingungen den Einsatz von Acetamiprid in der Haselnussindustrie und von Flupyradifuron für Zuckerrüben, Äpfel und Kirschen erlauben. Die Abgeordneten argumentieren, diese Maßnahmen seien als „gesetzliche Zusätze“ eingeführt worden, die nichts mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf zu tun hätten, und weisen darauf hin, dass ähnliche Änderungsanträge in der Nationalversammlung als unzulässig zurückgewiesen wurden.

Pestizidausnahmen im Mittelpunkt der Berufung

Die Kläger argumentieren, dass die neuen Ausnahmeregelungen unzureichend geregelt seien und keinen angemessenen Umweltschutz gewährleisteten. Sie kritisieren die Gesetzgebung zudem dafür, dass sie in bestimmten Fällen die Vorabgenehmigung von Behandlungen ohne vorherige Bewertung einer Gesundheitsgefährdung erlaube und gleichzeitig ihrer Ansicht nach die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungen mit Umweltfolgen einschränke.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass der Verfassungsrat im vergangenen Jahr die Wiedereinführung bestimmter Neonicotinoide wegen unzureichender Regulierungsaufsicht für verfassungswidrig erklärt hat. Sie befürchten, dass die neuen Bestimmungen weiterhin Risiken für die Biodiversität, insbesondere für bestäubende Insekten, sowie für die menschliche Gesundheit bergen.

Kritikpunkte am Wasser- und Umweltmanagement

Die Beschwerde richtet sich auch gegen Maßnahmen, die den Bau von Wasserspeichern für die Landwirtschaft erleichtern sollen. Parlamentarier kritisieren die Abschaffung obligatorischer öffentlicher Anhörungen im Rahmen von Umweltgenehmigungsverfahren und argumentieren, dass dies die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung an öffentlichen Entscheidungen einschränkt.

Sie stellen auch das Ziel in Frage, die Wasserspeicherkapazität bis 2035 zu verdoppeln, und argumentieren, dass diese Anlagen in erster Linie einem Teil der Landwirtschaft zugutekämen und gleichzeitig die Spannungen um die Wasserressourcen verschärfen könnten. Der Verfassungsrat hat nun einen Monat Zeit, über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes zu entscheiden.

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