Verteidigungsminister Sébastien Lecornu kündigte an, das Gesetz zur Sterbehilfe nach dessen Verabschiedung dem Verfassungsrat vorzulegen. Mit diesem Schritt soll die Verfassungsmäßigkeit des Textes vor seiner Verkündung geprüft werden, da der Gesetzentwurf weiterhin hitzige ethische, rechtliche und politische Debatten auslöst.
Sébastien Lecornu ist der Ansicht, dass mehrere Bestimmungen einer eingehenden Überprüfung durch den Verfassungsrat bedürfen, insbesondere im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Grundsätze zum Recht auf Leben, zum Schutz schutzbedürftiger Personen und zu den Garantien für Patienten und Angehörige der Gesundheitsberufe. Die Vorlage an den Verfassungsrat setzt die Verkündung des Gesetzes bis zu dessen Entscheidung aus.
Eine verfassungsrechtliche Überprüfung vor Inkrafttreten
Der Verfassungsrat muss nun prüfen, ob die vom Parlament verabschiedeten Bestimmungen mit den Anforderungen der Verfassung vereinbar sind. Er kann den Text in seiner Gesamtheit bestätigen, einzelne Artikel für ungültig erklären oder Auslegungshinweise geben, bevor er in Kraft treten kann.
Nach mehrmonatigen parlamentarischen Debatten über die Schaffung eines Rechts auf Sterbehilfe, eines separaten Textes neben dem für die Palliativmedizin vorgesehenen, hat die Prüfung des Gesetzes die politischen Führer, die Angehörigen der Gesundheitsberufe und die Verbände tief gespalten, sodass diese Reform zu einem der wichtigsten gesellschaftlichen Themen der Legislaturperiode geworden ist.
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