Eine im April verabschiedete Reform erlaubt es gewählten europäischen Amtsträgerinnen, ihr Wahlrecht während ihrer Schwangerschaft und nach der Entbindung auszuüben.

Weibliche Europaabgeordnete im Mutterschaftsurlaub stimmen nun per Stellvertreter ab.
Weibliche Europaabgeordnete im Mutterschaftsurlaub stimmen nun per Stellvertreter ab.

Schwangere Europaabgeordnete und frischgebackene Mütter müssen ihre Mandate künftig nicht mehr für mehrere Monate niederlegen. Eine Ende April verabschiedete Reform der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments tritt mit der Plenarsitzung in Kraft, die am Montag in Straßburg beginnt. Das neue System erlaubt es Abgeordneten, während eines festgelegten Zeitraums per Vollmacht abzustimmen: bis zu drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und sechs Monate nach der Geburt ihres Kindes.

Eine Abwesenheit, die ihn seines Mandats beraubte

Vor dieser Änderung verlor das Europäische Parlament bei Abwesenheit aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft sein Stimmrecht in den Plenarsitzungen. Dies beeinträchtigte die Ausübung ihres Mandats unmittelbar und zwang sie, zwischen ihren parlamentarischen Pflichten und ihrer Gesundheit abzuwägen. Die Stimmabgabe per Stellvertreter beseitigt diese Ungleichheit, indem sie die Kontinuität ihrer politischen Vertretung während dieser sensiblen Zeit gewährleistet.

Mehr Gleichberechtigung im Parlament

Der vom Europäischen Parlament verabschiedete Mechanismus stärkt die Wahlrechte gewählter Frauen konkret, indem er die mit Mutterschaft verbundenen Einschränkungen berücksichtigt. Dieser Fortschritt entspricht dem Grundsatz der Gleichstellung der Abgeordneten und erfüllt eine seit Jahren von weiblichen Abgeordneten verschiedener politischer Gruppen erhobene Forderung. Frankreich hat derzeit 81 Abgeordnete im Europäischen Parlament, von denen ein erheblicher Anteil Frauen sind, die von dieser neuen Regelung betroffen sein dürften.

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