Jean-Jacques Bridey, 72, ehemaliger Bürgermeister von Fresnes und ehemaliger Abgeordneter für Val-de-Marne, erschien am Donnerstag, dem 4. Juni, vor der 32. Strafkammer des Pariser Gerichtshofs. Der von der Nationalen Finanzstaatsanwaltschaft angeklagte Politiker steht wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder und Bestechung vor Gericht. Die mutmaßlichen Straftaten datieren aus dem Zeitraum zwischen 2012 und 2017, als er die Doppelfunktion als Bürgermeister und sozialistischer Abgeordneter innehatte, bevor er 2017 der Partei La République en Marche beitrat. Jean-Jacques Bridey, der 16 Jahre lang eine prominente Figur der Lokalpolitik war, gehörte zu den ersten Unterstützern von Emmanuel Macron und leitete von 2017 bis 2019 den Nationalen Verteidigungsausschuss der Nationalversammlung.
Bürozulagen unter der Lupe
Die im September 2019 eingeleiteten Ermittlungen konzentrieren sich insbesondere auf die Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen für die Bezüge des gewählten Amtsträgers zwischen 2014 und 2016. In diesem Zeitraum soll der Amtsträger 84.251 € über den zulässigen Beträgen erhalten haben. Jean-Jacques Bridey, der vor seinem Einstieg in die Politik als technischer Leiter in einem Fotolabor tätig war, wurde 2001 zum Bürgermeister von Fresnes und 2012 zum Abgeordneten der Sozialistischen Partei gewählt. 2017 schied er aus dem Bürgermeisteramt aus, um dem Gesetz gegen die gleichzeitige Ausübung mehrerer politischer Ämter nachzukommen.
Kandidat trotz Anklage
Trotz des laufenden Gerichtsverfahrens hat Jean-Jacques Bridey seine Kandidatenliste für die Kommunalwahlen 2026 in Fresnes eingereicht und hofft, die Stadt, die er über fünfzehn Jahre lang regierte, zurückzuerobern. Da sein Prozess mit dem Wahlkampf zusammenfällt, muss er sich gleichzeitig vor den Wählern und den Richtern verteidigen. Das Urteil könnte seine politischen Ambitionen vor Ort maßgeblich beeinflussen.
Gemeinschaft
Bemerkungen
Die Kommentarfunktion ist geöffnet, aber vor Spam geschützt. Beiträge und Kommentare mit Links werden manuell geprüft.
Sei der Erste, der diesen Artikel kommentiert.