Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2025 endet diesen Donnerstag, den 4. Juni, um 23:59 Uhr für Steuerzahler in den letzten betroffenen Bezirken. Dies betrifft Einwohner der Gebiete zwischen Meuse (55) und Mayotte (976), die ihre Steuererklärung bis zu diesem Stichtag einreichen müssen. Für andere Bezirke sind die Fristen bereits seit Ende Mai abgelaufen, wobei die Fristen je nach Region gestaffelt sind.
Obligatorische Überprüfung vorausgefüllter Daten
Die Online-Einreichung der Steuererklärung ist für die meisten Haushalte weiterhin verpflichtend. Auch Steuerzahler, die Anspruch auf die automatische Übermittlung haben, sollten die Richtigkeit der von den Finanzbehörden vorausgefüllten Informationen überprüfen, insbesondere des zu versteuernden Einkommens und der im Jahr 2025 einbehaltenen Lohnsteuer. Die Finanzbehörden empfehlen, die Jahresübersicht auf der Gehaltsabrechnung oder dem Rentenbescheid vom letzten Dezember zu konsultieren, um diese Daten zu überprüfen.
Die von den Finanzbehörden angegebenen Beträge umfassen nun auch Einkünfte aus der Sharing Economy sowie alle quellensteuerpflichtigen Zahlungen. Korrekturen oder Ergänzungen müssen vor Ablauf der Frist eingereicht werden, um mögliche Säumniszuschläge zu vermeiden. Das Steuersystem passt die Steuerberechnung automatisch an die vom Steuerpflichtigen vorgenommenen Änderungen an.
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