Die Gerichte haben die Pflicht zur Vorlage eines QR-Codes für die Teilnahme an der Parade zum Nationalfeiertag in Paris aufgehoben.
Die Gerichte haben die Pflicht zur Vorlage eines QR-Codes für die Teilnahme an der Parade zum Nationalfeiertag in Paris aufgehoben.

Am Vorabend der Parade zum Nationalfeiertag setzte das Verwaltungsgericht die Pflicht zur Vorlage eines personalisierten QR-Codes für den Zugang zum öffentlichen Bereich der Champs-Élysées aus. Diese Maßnahme, die von den Behörden zur Erhöhung der Sicherheit im Umfeld der Feierlichkeiten beschlossen worden war, sollte erstmals bei der Parade 2026 zum Einsatz kommen, zu der zahlreiche ausländische Staats- und Regierungschefs erwartet wurden. Das Pariser Verwaltungsgericht, das von der Bürgerinitiative „Vigie Liberté“ im Eilverfahren angerufen wurde, wies den Polizeipräfekten an, die Vorlage oder das Fehlen eines personalisierten QR-Codes nicht länger als Voraussetzung für den Zugang zum Paradegelände zu betrachten.

Ein personalisierter QR-Code, der nach der Online-Registrierung erhalten wird.

Der Plan sah vor, dass sich Zuschauer, die der Militärparade beiwohnen wollten, vorab auf einer Website registrieren mussten, um einen persönlichen QR-Code des Präsidentenamtes zu erhalten. Dieses Dokument musste anschließend an den Kontrollpunkten rund um die Champs-Élysées vorgezeigt werden. Ziel der Behörden war es, den Zugang zu dieser sicherheitspolitisch besonders sensiblen Veranstaltung besser zu kontrollieren.

Eine durch den internationalen Kontext motivierte Entscheidung.

Die Pariser Polizeipräfektur begründete dieses außergewöhnliche Vorgehen mit einer hohen Gefährdungslage und der erwarteten Teilnahme einer größeren Anzahl ausländischer Staats- und Regierungschefs als bei früheren nationalen Paraden. Die Kontrollen dienten der Sicherung des Bereichs um die Champs-Élysées vor der Ankunft der offiziellen Delegationen und dem Durchmarsch der Militäreinheiten.

Das Gericht entschied zugunsten der Kläger.

Das Verwaltungsgericht urteilte, dass diese Anforderung unter den gegebenen Umständen nicht durchgesetzt werden könne. Es ordnete daher an, dass der Polizeipräfekt die Vorlage eines personalisierten QR-Codes für den Zugang zum öffentlichen Bereich unverzüglich nicht mehr verlangen oder auch nur in Erwägung ziehen dürfe. Der Berufung einlegende Verein argumentierte, dieses Verfahren stelle einen schwerwiegenden und offenkundig rechtswidrigen Eingriff in die Freizügigkeit dar. Er prangerte diesen beispiellosen Filterprozess an, der auf einer obligatorischen Voranmeldung für die Teilnahme an einer öffentlichen nationalen Zeremonie beruhe.

Die Parade wird unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.

Dieses Gerichtsurteil hat keinen Einfluss auf die Organisation der Parade zum Nationalfeiertag, die wie geplant stattfinden wird. Die umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen rund um die Champs-Élysées bleiben bestehen, darunter Sicherheitsabsperrungen, Personenkontrollen und Durchsuchungen an verschiedenen Zugangspunkten. Zuschauern wird der Zutritt jedoch nicht mehr allein deshalb verweigert, weil sie den ursprünglich von den Behörden geforderten personalisierten QR-Code nicht besitzen.