Der Verfassungsrat hebt die Abschaffung der Umweltzonen auf, das System wird wieder eingeführt.
Der Verfassungsrat hebt die Abschaffung der Umweltzonen auf, das System wird wieder eingeführt.

Für Umweltzonen gilt wieder der ursprüngliche Plan. Am Donnerstag hob der Verfassungsrat die Bestimmung auf, die diese abgeschafft hatte, und stellte damit den Rechtsrahmen des „Klima- und Resilienzgesetzes“ vom 22. August 2021 wieder her. Konkret bedeutet dies: In den betroffenen Stadtgebieten kehren die Umweltzonen zurück. 43 Zonen wurden bereits ausgewiesen, und die mit den Crit’Air-Vignetten verbundenen Auflagen werden gemäß den lokal festgelegten Zeitplänen wieder vollständig durchgesetzt.

Die Parlamentarier hatten jedoch am 15. April im Rahmen der Beratungen über das sogenannte „Gesetz zur wirtschaftlichen Vereinfachung“ für die Aufhebung gestimmt. Damals war dies ein politischer Sieg für all jene, die ein System anprangerten, das als strafend für Haushalte mit niedrigem Einkommen und bestimmte Berufsgruppen empfunden wurde. Doch in der Politik genügt eine Abstimmung nicht immer. Der institutionelle Apparat ist allgegenwärtig, manchmal kalt, oft aber skrupellos.

Eine einzige „gesetzliche Zusatzklausel“ und alles ändert sich

Ein „gesetzlicher Zusatz“ und alles ändert sich. Der Verfassungsrat kippte Artikel 37 des Gesetzentwurfs, der die Abschaffung der Umweltzonen vorsah. Begründet wurde dies damit, dass die Maßnahme ohne ausreichenden Bezug zum Zweck und zur Gesamtstruktur des ursprünglichen Gesetzentwurfs eingeführt worden war. Anders ausgedrückt: Die Bestimmung wurde an der falschen Stelle, im falschen Rechtsinstrument, eingefügt. Und wenn das Verfahren fehlerhaft ist, hält der Inhalt nicht stand, und die umstrittene Bestimmung verschwindet aus dem endgültigen Text.

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