Justizminister Gérald Darmanin hat eine interne Untersuchung angeordnet, nachdem in einem Urteil des Gerichts von Bobigny besonders umstrittene Formulierungen entdeckt wurden. In diesem Urteil wurde eine Mutter, die einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff auf ihren Sohn angezeigt hatte, als „bürgerliche Psychologin“ bezeichnet, die „überreagiert“ habe – Begriffe, die der Justizminister als unvereinbar mit den Standards der Justiz ansieht.
Der Fall nahm seinen Anfang mit dem Freispruch einer Babysitterin, die aufgrund der Anschuldigungen eines siebenjährigen Kindes angeklagt worden war. Obwohl die Richter während der Verhandlung signalisierten, der Aussage des Kindes Glauben zu schenken, überraschten die schriftlichen Urteilsgründe die Familie und ihren Anwalt, die daraufhin beim Obersten Justizrat (CSM) Berufung einlegten.
Eine als „unerträglich“ empfundene Motivation
Das Dokument enthält mehrere Passagen mit einem ungewöhnlichen Tonfall, die sogar so weit gehen, eine angebliche „Opferwahnvorstellung“ der Mutter anzudeuten. Eine in Klammern gesetzte, scherzhaft formulierte Bemerkung in der Entscheidung lässt zudem vermuten, dass der Entwurf vor seiner endgültigen Veröffentlichung nicht sorgfältig Korrektur gelesen wurde.
Die Präsidentin des Gerichts von Bobigny, Anne Auclair-Rabinovitch, bezeichnete die Situation als „unerträglich“ und kündigte interne Untersuchungen zur Klärung der Verantwortlichkeiten an. Gérald Darmanin erklärte seinerseits, dass die Opfer und die Nebenkläger uneingeschränkten Respekt von der Justiz genießen müssten. Die Ergebnisse der internen Untersuchung könnten disziplinarische Maßnahmen des Obersten Justizrates (CSM) nach sich ziehen.
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