Mit einem einzigen Klick kann eine Petition manchmal mehr Aufsehen erregen als eine langwierige Ausschussdebatte. Die Petition gegen das geplante Gesetz „gegen wiederauflebenden Antisemitismus“, die auf der Website der Nationalversammlung veröffentlicht wurde, überschritt am Sonntag, dem 5. April, die Marke von 300.000 Unterschriften; bis 18:00 Uhr hatten bereits 303.344 Menschen unterzeichnet. Diese rasante Mobilisierung, die auf den symbolischen Meilenstein von 100.000 Unterschriften am Donnerstag folgte, rückt den Gesetzentwurf ganz oben auf die Tagesordnung des Parlaments.
Die Initiative wurde von einem 26-jährigen Arbeitssuchenden angeführt, der seine Befürchtung einer „Vermischung von Antisemitismus und Israelkritik (Antizionismus)“ äußerte. Sein Argument verdeutlicht seine Sorge: die Aushöhlung der Meinungsfreiheit, „indem jegliche Unterstützung für die palästinensische Sache zum Schweigen gebracht wird“. Dahinter verbirgt sich eine typisch französische, hochbrisante Frage: Wo endet die Kritik an einem Staat und wo beginnt der Judenhass – in einer öffentlichen Debatte, die seit dem 7. Oktober 2023 und dem Beginn des Gaza-Krieges ohnehin schon angeheizt ist?
In der Nationalversammlung wird der Unterschriftenzähler zu einem politischen Akteur.
Angesichts dieses Widerstands wird der von der Abgeordneten Caroline Yadan eingebrachte Gesetzentwurf, der die im Ausland lebenden französischen Staatsbürger, insbesondere in Israel und Palästina, vertritt, planmäßig weiterverfolgt. Der Entwurf zielt darauf ab, neue Formen des Antisemitismus zu bekämpfen, insbesondere wenn Hass sich als politischer Diskurs tarnt oder online gedeiht. Er sieht insbesondere eine Ausweitung des Straftatbestands der Terrorismusbefürwortung und die Schaffung des neuen Straftatbestands der „Staatsleugnung“ vor. Die Debatte in der Nationalversammlung ist für den 16. und 17. April angesetzt. Hintergrund ist ein deutlicher Anstieg antisemitischer Vorfälle in Frankreich seit Herbst 2023, darunter Bedrohungen, Beleidigungen, Graffiti und Angriffe.
Es bleibt die Frage: Welche konkreten Auswirkungen wird die Petition haben? Die Geschäftsordnung der Nationalversammlung sieht eine automatische Weiterleitung vor, sobald 100.000 Unterschriften erreicht sind. Dies verschafft dem Text unerwartete Aufmerksamkeit und heizt die mediale Debatte weiter an. Bei 500.000 Unterschriften aus mindestens 30 Departements kann die Petition, sofern die Fraktionsvorsitzenden zustimmen, eine Debatte im Plenum anstoßen. Mit anderen Worten: Nichts geschieht automatisch, doch die Machtverhältnisse sind bereits gegeben: Je mehr Unterschriften gesammelt werden, desto mehr Stimmen hören die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen.
In den Machtzentren und in den sozialen Medien vertieft sich die Spaltung. Befürworter des Gesetzesentwurfs betonen die Notwendigkeit, das Justizsystem gegen einen Hass zu stärken, der seine Rhetorik und sein Betätigungsfeld verändert, während Gegner vage Definitionen und eine Rechtsunsicherheit anprangern, die zu Klagen wegen Meinungsäußerungen zum israelisch-palästinensischen Konflikt führen könnte. Die Parlamentsdebatte beginnt somit mit einem bereits entfachten Konflikt, und eines ist sicher: Die 300.000 Unterschriften werden das Gesetz zwar nicht verabschieden, aber sie beeinflussen bereits, wie es in den kommenden Tagen verteidigt, geändert oder überarbeitet wird.
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