Eine Franchise-Agentur der Stéphane Plaza-Gruppe erhält nach der Verurteilung des ehemaligen M6-Moderators eine Entschädigung.
Eine Franchise-Agentur der Stéphane Plaza-Gruppe erhält nach der Verurteilung des ehemaligen M6-Moderators eine Entschädigung.

Das Pariser Wirtschaftsgericht urteilte, dass die Gruppe Stephane Plaza Frankreich wurde für den Schaden haftbar gemacht, der einer Franchiseagentur entstanden war, da der Ruf des Netzwerks durch die strafrechtliche Verurteilung seines Gründers beeinträchtigt worden war. Das Gericht urteilte, dass diese Schädigung des Markenimages zu wirtschaftlichen Verlusten geführt habe, die eine Entschädigung des Franchisegebers rechtfertigten.

In einem Mitte Dezember ergangenen Urteil stellte das Gericht fest, dass die Medienberichte und die darauffolgende Verurteilung von Stéphane Plaza wegen häuslicher Gewalt zu einem Kundenverlust und einem messbaren Geschäftsrückgang geführt hatten. Die Richter betrachteten die öffentliche Person des Gründers als zentralen Bestandteil der Markenidentität des Netzwerks und begründeten damit die Haftung des Betreiberunternehmens.

Eine vertragliche Verpflichtung zum Schutz der Marke

Der Franchisevertrag verpflichtete die Gruppe, den Fortbestand und den guten Ruf der Marke im Gegenzug für die von den Agenturen gezahlten Lizenzgebühren zu gewährleisten. Das Gericht urteilte, dass diese Verpflichtung nicht erfüllt worden sei, wodurch den Franchisenehmern ein Anspruch auf Schadensersatz zustehe. Die zugesprochene Entschädigung beläuft sich auf über 117.000 € und deckt insbesondere entgangenen Gewinn, den Wertverlust des Unternehmens sowie die nach Bekanntwerden des Skandals gezahlten Lizenzgebühren ab.

Stéphane Plaza France hat angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, da sie diese für rechtlich fragwürdig hält. Die Anwälte der Franchisenehmer betonen ihrerseits die beispiellose Natur des Urteils, das angesichts mehrerer ähnlicher, derzeit vor Handelsgerichten anhängiger Fälle Präzedenzfälle schaffen könnte.