Lohntransparenz: Der den Sozialpartnern vorgelegte Gesetzentwurf
Lohntransparenz: Der den Sozialpartnern vorgelegte Gesetzentwurf

Am Freitag legte die Regierung den Sozialpartnern den Teil des Gesetzentwurfs zur Lohntransparenz im privaten Sektor vor. Dieser Text zielt darauf ab, eine europäische Richtlinie zur Verringerung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in französisches Recht umzusetzen.

Der Vorschlag sieht insbesondere vor, dass Unternehmen in Stellenanzeigen Gehaltsinformationen oder zumindest eine Gehaltsspanne angeben müssen. Arbeitnehmer haben zudem das Recht, Informationen über die Gehaltshöhe von Kollegen in gleichwertigen Positionen zu erhalten.

Ein Text wird vor dem Sommer erwartet.

Das System würde für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten gelten, um weiterhin in den Geltungsbereich des aktuellen Gleichstellungsindex zu fallen. Die Veröffentlichungshäufigkeit der Indikatoren würde jedoch je nach Unternehmensgröße variieren; für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten wäre ein jährlicher Veröffentlichungsplan vorgesehen.

Die EU-Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Regierung hofft, den Gesetzentwurf noch vor dem Sommer dem Parlament vorlegen zu können; ein konkreter Termin steht aufgrund des vollen Terminkalenders des Parlaments jedoch noch nicht fest. Einige Gewerkschaften kritisieren den Text bereits als unzureichend, insbesondere hinsichtlich der Sanktionen bei anhaltenden Lohnunterschieden.