Alles, was Sie über den Winterschlussverkauf ab diesem Mittwoch wissen müssen
Alles, was Sie über den Winterschlussverkauf ab diesem Mittwoch wissen müssen

Der Zeitplan steht fest und die Regeln sind streng. Ab Mittwoch, dem 7. Januar, beginnt offiziell der Winterschlussverkauf in ganz Frankreich und Korsika, mit wenigen regionalen Ausnahmen. Vier Wochen lang, bis einschließlich Dienstag, den 3. Februar, locken die Schaufenster mit teils spektakulären Rabatten – innerhalb eines klar definierten rechtlichen Rahmens. Sowohl Händler, die ihre Lagerbestände reduzieren möchten, als auch Verbraucher, die nach den Weihnachtsausgaben auf der Suche nach Schnäppchen sind, erwarten dieses Ereignis mit Spannung. Im Gegensatz zu privaten Verkäufen oder Sonderangeboten ist der Winterschlussverkauf rechtlich genau definiert. Er erlaubt es Händlern, mit Verlust zu verkaufen, was im restlichen Jahr verboten bleibt. Im Gegenzug müssen sie bestimmte Verpflichtungen erfüllen, die Preistransparenz gewährleisten und irreführende Geschäftspraktiken verhindern sollen. Diese oft übersehenen Regeln strukturieren den gesamten Schlussverkaufszeitraum.

Produkte mit begrenztem Verfallsdatum und strenger Regulierung

In weiten Teilen Frankreichs und Korsikas beginnen die Winterschlussverkaufsaktionen am 7. Januar. Eine nennenswerte Ausnahme bilden einige östliche Départements, insbesondere Lothringen, wo der Starttermin aufgrund lokaler Gegebenheiten vorverlegt wurde. Diese regionale Regelung zielt darauf ab, ein gewisses Maß an Wettbewerbsgerechtigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig den regionalen Realitäten gerecht zu werden. Grundsätzlich sind im Schlussverkauf keine unkontrollierten Preisauszeichnungen erlaubt. Die angebotenen Artikel müssen vom Händler bezahlt und mindestens einen Monat vor Beginn des Schlussverkaufs auf Lager gewesen sein. Es ist strengstens verboten, neue Produkte speziell für den Schlussverkauf zu erwerben; dies ist regulären Aktionszeiträumen vorbehalten. Diese Regel soll verhindern, dass vermeintliche Schnäppchen künstlich erzeugt werden. Auch die Preisauszeichnung unterliegt bestimmten Standards. Der Händler muss den Referenzpreis, der dem niedrigsten Preis der 30 Tage vor Schlussverkaufsbeginn entspricht, deutlich kennzeichnen. Der Rabattbetrag und sein Prozentsatz müssen klar und eindeutig lesbar sein. Darüber hinaus müssen reduzierte Artikel deutlich gekennzeichnet sein, um Verwechslungen mit Artikeln zum Normalpreis auszuschließen.

Garantien, Umtausch und Rückerstattungen: Was das Gesetz wirklich sagt

Ein Punkt führt häufig zu Missverständnissen. Reduzierte Artikel genießen dieselben gesetzlichen Gewährleistungsrechte wie Artikel, die außerhalb des Aktionszeitraums gekauft wurden. Die gesetzliche Gewährleistung der Konformität und die Gewährleistung gegen versteckte Mängel gelten weiterhin uneingeschränkt. Ein defekter reduzierter Artikel kann daher nach denselben Regeln wie jeder andere Kauf repariert, ersetzt oder erstattet werden. Anders verhält es sich jedoch mit Umtausch und Rückgabe. Im stationären Handel besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen nicht defekten Artikel zurückzunehmen oder umzutauschen. Diese Regel gilt ganzjährig und auch während Aktionszeiträumen. Eine Rückgabe oder ein Umtausch gilt dann als Kulanzleistung und liegt im Ermessen des Geschäfts. Aus diesem Grund weisen viele Geschäfte mit Schildern wie „Keine Rückgabe oder Umtausch während des Aktionszeitraums“ darauf hin – Informationen, die dem Kunden vor dem Kauf klar mitgeteilt werden müssen.

Bei Online-Käufen sieht die Situation anders aus.

 Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt weiterhin, auch während Schlussverkäufen, sofern gesetzlich keine Ausnahmen vorgesehen sind. Verbraucher haben somit das Recht, online gekaufte Artikel, auch im Ausverkauf, innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzugeben. Der Zeitplan für die kommenden Schlussverkäufe steht bereits fest. Der Sommerschlussverkauf findet hauptsächlich vom 24. Juni bis 21. Juli 2026 statt, mit einigen regionalen Anpassungen, insbesondere in Südfrankreich und auf Korsika. Diese Termine verdeutlichen, dass Schlussverkäufe nicht nur eine Handelstradition sind, sondern ein etablierter Rechtsrahmen, der den Konsum reguliert und die Wirtschaft ankurbelt.