Arbeiten von zu Hause aus: Welche Ausgaben können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden?
Arbeiten von zu Hause aus: Welche Ausgaben können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden?

Die Zunahme von Telearbeit hat es einigen Arbeitnehmern ermöglicht, berufsbedingte Ausgaben von ihrer Steuererklärung abzusetzen. Diese Ausgaben müssen jedoch in direktem Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen und dürfen nicht vom Arbeitgeber erstattet worden sein, um abzugsfähig zu sein.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder man behält den von den Finanzbehörden automatisch gewährten Freibetrag von 10 % bei oder man zieht die tatsächlichen Ausgaben ab. Diese zweite Option kann vorteilhafter sein, wenn die entstandenen Ausgaben diesen Schwellenwert übersteigen, erfordert aber die Aufbewahrung aller Belege.

Welche Ausgaben können berücksichtigt werden?

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Computerausrüstung, Büromöbel, Internetabonnements und Büromaterial. Auch ein Teil der Wohnkosten, wie Miete oder Energiekosten, kann berücksichtigt werden, sofern die Berechnung anteilig auf der tatsächlich genutzten Arbeitsfläche und -zeit basiert.

Arbeitnehmer können zudem eine tägliche Pauschale für Telearbeit geltend machen, die von der Regierung festgelegt wird. Die vom Arbeitgeber gezahlte Vergütung reduziert jedoch den abzugsfähigen Betrag, es sei denn, sie deckt nicht die tatsächlich entstandenen und nachweislich belegten Kosten.

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