Sexueller Kindesmissbrauch in der Kirche: Bedenken hinsichtlich der künftigen Entschädigungsregelung für Opfer
Sexueller Kindesmissbrauch in der Kirche: Bedenken hinsichtlich der künftigen Entschädigungsregelung für Opfer

Marie Derain de Vaucresson, Präsidentin der Nationalen Unabhängigen Behörde für Wiedergutmachung (INIRR), hat sich kurz vor Ende ihrer Amtszeit besorgt über die Entwicklung des Systems für Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch innerhalb der Kirche geäußert. Sie kritisiert die von der Französischen Bischofskonferenz eingeschlagene Richtung für die Fortführung des Mechanismus, dessen INIRR planmäßig am 31. August ausläuft.

Das neue System sieht vor, dass Betroffene zunächst diözesane Beratungsstellen durchlaufen, bevor sie an ein Netzwerk von Unterstützungskräften weitergeleitet werden. Laut ihrer Aussage markiert diese Organisation eine teilweise Rückkehr in den Schoß der kirchlichen Institution. Sie ist überzeugt, dass diese Entwicklung das gegenwärtige Gleichgewicht, das auf Unterstützung außerhalb der Kirche beruht, infrage stellt.

Eine Unabhängigkeit, die vom derzeitigen Gremium als unerlässlich erachtet wird

Marie Derain de Vaucresson betont, wie wichtig es für Opfer ist, sich an eine unabhängige dritte Partei zu wenden – eine Voraussetzung, die sie für den Entschädigungsprozess als zentral erachtet. Sie befürchtet, dass die neue Organisation diese Distanz verringern und das Vertrauen untergraben wird, insbesondere da die bestehenden Unterstützungsangebote in den verschiedenen Regionen als ungleich wahrgenommen werden.

Sie betonte außerdem, dass Entschädigung nicht als Hilfe, sondern als Anerkennung verstanden werden dürfe, und rief dazu auf, bestimmte Prinzipien während des Übergangs beizubehalten. Bis zum Ende ihrer Amtszeit versicherte sie, dass die Opfer weiterhin unter den gleichen Bedingungen Unterstützung erhalten würden, und ermutigte zukünftige Führungskräfte, auf die gesammelten Erfahrungen zurückzugreifen.

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