Einbürgerung in der Schweiz nach eingestandener „Ménage à trois“ verweigert
Einbürgerung in der Schweiz nach eingestandener „Ménage à trois“ verweigert

Alles begann mit einer zufälligen Begegnung am anderen Ende der Welt. 2012 lernte ein Schweizer in seinen Vierzigern in Vietnam eine 18-jährige Frau kennen. Fünfundzwanzig Jahre trennten sie, die Hochzeit folgte schnell, und sie zogen in die französischsprachige Schweiz. Sechs Jahre später, 2018, beantragte sie die Schweizer Staatsbürgerschaft. Bis dahin ein typischer Weg – doch die Schweizer Behörden dulden keine Unklarheiten, und ein anonymer Hinweis sollte alles verändern.

Als die Behörden auf das Paar aufmerksam wurden, war die junge Frau schwanger. Dabei entstand ein gravierendes Problem: Ihr Mann litt an Hodenkrebs, weshalb ihm die Hoden entfernt worden waren – ohne dass er eine künstliche Befruchtung in Anspruch genommen hatte. Im Verhör erklärte sie schließlich, der biologische Vater sei ein vietnamesischer Jugendfreund, der mit dem Einverständnis ihres Mannes in die Schweiz gekommen war. Dieser Freund blieb jedoch in Vietnam und saß dort später aufgrund der Covid-Pandemie fest. Die drei lebten schließlich in benachbarten Wohnungen mit gemeinsamer Eingangstür: der Mann aus gesundheitlichen Gründen in einem Einzimmerapartment, die Frau und der Freund in der Wohnung mit dem Baby. Sie beteuern, es sei eine vorübergehende Lösung gewesen, „um ein Kind zu bekommen“.

Wenn das Persönliche mit dem Administrativen gleichzieht

Im Herbst 2020 änderte sich alles erneut: Ihr Schweizer Ehemann starb unerwartet. Die junge Frau, mit 26 Jahren Witwe, hielt an ihrem Einbürgerungsantrag fest, da das Schweizer Recht dem überlebenden Ehepartner die Einbürgerung gewährt, wenn keine „begründeten Zweifel“ an der Ehe bestehen. Doch die Zweifel wuchsen. Sie wurde außerdem wegen Beherbergung einer Freundin verurteilt, die sich illegal im Land aufhielt – ein Umstand, der bei der Überprüfung ihres Falls eine erhebliche Rolle spielte. Die Anhörungen dauerten bis 2024, und die offizielle Version der Ereignisse veränderte sich: Die Beteiligten gaben an, seit April/Mai 2021 ein Paar zu sein und in der Zwischenzeit zwei weitere Kinder bekommen zu haben.

Das zuständige Bundesverwaltungsgericht gab der Antragstellerin nicht Recht. In seiner Entscheidung urteilte es, die Beziehung zu dem Jugendfreund gehe „über die Grenzen rein sexueller Fortpflanzung hinaus“ und beinhalte eine emotionale Dimension, die mit einer von der Verwaltung verstandenen „engen und exklusiven“ Ehe unvereinbar sei. Infolgedessen wurde der Witwe, die inzwischen in ihren Dreißigern ist, die Schweizer Staatsbürgerschaft verweigert, obwohl sie als Mutter ihres ersten Kindes, das rechtlich mit ihrem verstorbenen Ehemann verbunden ist, weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Der Fall gibt Aufschluss über das Schweizer Einbürgerungsverfahren – ein Land, in dem die Stimmigkeit der Erzählung fast genauso viel zählt wie die Dokumente selbst und in dem die Grenze zwischen Privatleben und behördlichen Vorgaben mitunter überraschend fließend ist.

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