In mehreren europäischen Ländern breitet sich ein zwar unauffälliges, aber besorgniserregendes Phänomen aus: die Existenz religiöser Eheschließungen außerhalb des staatlichen Rechtsrahmens. Diese in bestimmten religiösen oder gemeinschaftlichen Kreisen anerkannten Verbindungen haben jedoch keine Rechtsgültigkeit, solange sie nicht standesamtlich registriert sind.
Diese Situation schafft eine Grauzone, in der sich manche Frauen und Kinder ohne wirklichen Schutz wiederfinden. In Belgien ist diese Realität weitgehend unerforscht, doch Sozialarbeiter, Juristen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen wissen um ihre Existenz. Hinter diesen informellen Partnerschaften verbergen sich oft komplexe menschliche Schicksale: Paare ohne rechtlichen Status, Familien in einem rechtlichen Niemandsland und Kinder, deren rechtliche Lage äußerst prekär wird.
Das Phänomen ist nicht auf Belgien beschränkt. Es ist Teil einer umfassenderen Realität, die in mehreren europäischen Ländern seit Jahrzehnten zu beobachten ist. In bestimmten Stadtvierteln, die von Zuwanderung und prekären administrativen Verhältnissen geprägt sind, kann diese Praxis jedoch eine besondere Dimension annehmen.
Eine alte, aber umstrittene religiöse Tradition
Um die Existenz dieser nicht registrierten religiösen Ehen zu verstehen, müssen wir auf bestimmte Ehepraktiken zurückgreifen, die ihren Ursprung im klassischen islamischen Recht haben.
Aus den frühesten Jahrhunderten des Islam erwähnen einige Quellen die Existenz einer Art von Verbindung namens Mutʿa, oft übersetzt als „Zeitehe“. Dieser Vertrag besteht aus einer für einen festgelegten Zeitraum zwischen zwei Personen geschlossenen Beziehung, die auf gegenseitiger Übereinkunft und der Zahlung einer Mitgift beruht.
In der Rechtstradition des Zwölfer-Schiismus wurde diese Praxis nie abgeschafft und ist in einigen Ländern mit schiitischer Mehrheit weiterhin rechtmäßig, insbesondere im Iran oder in bestimmten Regionen des Irak, wo sie Sigheh genannt wird.
Die Mehrheit der sunnitischen Rechtsschulen geht jedoch davon aus, dass diese Art der Ehe bereits sehr früh in der Geschichte des Islam verboten war. Diese Divergenz stellt einen der historischen Unterschiede zwischen sunnitischen und schiitischen Rechtstraditionen dar.
In sunnitischen Gesellschaften haben sich im Laufe der Zeit dennoch andere Formen informeller religiöser Ehen entwickelt. Dazu gehören die Nikah, die ohne standesamtliche Registrierung geschlossen wird; die Urfi-Ehe, die oft diskret und inoffiziell stattfindet; und die Misyar-Ehe, bei der bestimmte eheliche Pflichten freiwillig eingeschränkt werden.
Diese Vereinigungen mögen religiös anerkannt sein, haben aber in modernen Staaten keine rechtliche Existenz, sofern sie nicht bei den staatlichen Behörden registriert sind.
Das Auftreten des Phänomens in europäischen Diasporas
Im Zuge der internationalen Migrationen seit den 1960er und 1970er Jahren wurden einige dieser Praktiken in muslimischen Diasporas in Europa beobachtet.
In den meisten Fällen halten sich Paare an das Gesetz und heiraten standesamtlich vor der kirchlichen Trauung. In bestimmten Situationen, insbesondere wenn die Beteiligten einen irregulären Aufenthaltsstatus haben, entscheiden sich manche Paare jedoch für eine rein kirchliche Trauung.
Das Land, in dem dieses Phänomen am besten untersucht wurde, ist Großbritannien. Eine Umfrage der Organisation Muslim Women's Network UK ergab, dass etwa 60 % der Frauen, die eine muslimische religiöse Hochzeit gefeiert hatten, nach britischem Recht nicht rechtsgültig verheiratet waren.
In solchen Situationen zeigen sich die Folgen oft erst bei der Trennung: fehlende Aufteilung des Vermögens, Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Unterhaltszahlungen oder die Unmöglichkeit, bestimmte familiäre Rechte geltend zu machen.
Eine diskrete, aber reale Realität in Belgien
In Belgien ist die Rechtslage eindeutig: Einer religiösen Trauung muss eine standesamtliche Trauung vorausgehen. Die Durchführung einer religiösen Trauung ohne standesamtliche Trauung kann sogar strafbar sein.
Trotz dieses rechtlichen Rahmens berichten Sozialarbeiter und Mitarbeiter im Außendienst von religiösen Eheschließungen ohne standesamtliche Registrierung. In einigen Brüsseler Stadtteilen werden weiterhin informelle Partnerschaften, sogenannte „Fatiha-Ehen“, praktiziert.
Diese Zeremonien bestehen in der Regel aus der Rezitation der Fatiha, der ersten Sure des Korans, vor einem Imam oder einer von der Gemeinde religiös anerkannten Person. Für die Beteiligten kann diese Verbindung aus religiöser und sozialer Sicht als vollkommen gültig angesehen werden, auch wenn sie keine rechtliche Gültigkeit besitzt.
In einigen Fällen handelt es sich bei diesen Verbindungen um Paare mit irregulärem Aufenthaltsstatus. Das Fehlen einer standesamtlichen Trauung kann dann darauf zurückzuführen sein, dass einer oder beide Partner keine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Die Folgen sind mitunter dramatisch: Das Paar gründet eine Familie, Kinder werden geboren, doch der gesamte Haushalt bleibt rechtlich unsicher. Ohne legalen Status geraten die Eltern in eine Situation, in der sie sich über einen längeren Zeitraum ohne gültige Papiere befinden.
Besorgniserregende Präzedenzfälle in Brüssel
Das Problem nicht registrierter religiöser Eheschließungen hat in Belgien bereits in der Vergangenheit Besorgnis ausgelöst.
In den 2000er und frühen 2010er Jahren wurden einige Prediger, die in bestimmten Brüsseler Stadtteilen aktiv waren, beschuldigt, zahlreiche religiöse Eheschließungen außerhalb jeglicher rechtlichen Grundlage vollzogen zu haben. Der Name des Predigers Scheich Bassem, der insbesondere in Molenbeek wirkte, bevor er nach Syrien ging, wo er im Kampf für den Islamischen Staat fiel, wurde in diesem Zusammenhang häufig genannt.
In ähnlicher Weise haben einige parlamentarische Untersuchungsausschüsse die Missstände hervorgehoben, die im Umfeld des Islamischen und Kulturellen Zentrums von Belgien im Cinquantenaire in Brüssel herrschten, bevor dessen Status von den belgischen Behörden in den Jahren 2018-2019 in Frage gestellt wurde.
Diese Situationen haben dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit der Behörden auf die Risiken zu lenken, die mit der Existenz von religiösen Strukturen verbunden sind, die außerhalb jeglicher rechtlicher Kontrolle agieren.
Konkrete Folgen für Frauen und Kinder
Abgesehen von der religiösen Debatte ist das Problem in erster Linie rechtlicher und sozialer Natur.
Wird eine religiöse Ehe nicht standesamtlich registriert, genießen die Ehepartner nicht die Schutzbestimmungen des Eherechts. Im Falle einer Trennung kann es passieren, dass die Frau keinerlei Ansprüche auf das gemeinsame Vermögen hat.
Die Situation kann sich auch für Kinder verkomplizieren, insbesondere wenn sich ihre Eltern in einer unsicheren Aufenthaltssituation befinden. Der fehlende legale Status kann bestimmte Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Vaterschaft, dem Aufenthaltsrecht oder dem Zugang zu bestimmten sozialen Rechten erschweren.
Rechtsexperten sprechen manchmal von „unsichtbaren Familien“, um Situationen zu beschreiben, in denen eine familiäre Realität gesellschaftlich existiert, aber rechtlich fragil bleibt.
Eine Herausforderung für die Rechtsstaatlichkeit
Die meisten Experten betonen einen wesentlichen Punkt: Diese Situationen bleiben in der Minderheit und spiegeln nicht die Realität der überwiegenden Mehrheit der in Europa lebenden muslimischen Familien wider.
Obwohl sie eine Minderheit darstellen, ist die Existenz nicht registrierter religiöser Vereinigungen eine echte Herausforderung für die europäischen Gesellschaften. Sie verdeutlicht einen Konflikt zwischen zwei grundlegenden Prinzipien: Religionsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz.
In europäischen Demokratien ist die Religionsfreiheit geschützt. Diese Freiheit darf jedoch nicht die Regeln des Zivilrechts außer Kraft setzen, insbesondere wenn es um den Schutz der Rechte von Frauen und Kindern geht.
Die Antwort auf dieses Phänomen liegt weder in Stigmatisierung noch in Leugnung. Im Gegenteil, sie erfordert mehr Aufklärung über die Unterschiede zwischen standesamtlicher und kirchlicher Eheschließung, eine bessere rechtliche Unterstützung für Betroffene und eine verstärkte Wachsamkeit gegenüber Praktiken, die den Rechtsrahmen umgehen.
In einem Rechtsstaat bleibt eine Regel grundlegend: Nur die Zivilehe garantiert die vollen Rechte der Ehepartner und ihrer Kinder.
Die Existenz dieser informellen Partnerschaften zu ignorieren, würde die Betroffenen nicht schützen. Im Gegenteil: Die Anerkennung dieses Phänomens und seine ernsthafte Erforschung sind unerlässlich, um zu verhindern, dass Tausende von Familien dauerhaft im rechtlichen Graubereich Europas leben.