Krankenversicherung und Privatärzte: Der Direktor will die brisanten Posten aus dem Budget 2026 streichen.
Krankenversicherung und Privatärzte: Der Direktor will die brisanten Posten aus dem Budget 2026 streichen.

Die Gerichte haben das französische Krankenversicherungssystem verurteilt, weil es die Finanzierung eines gesetzlich abgedeckten Geschlechtsumwandlungsverfahrens verweigerte. Das Gericht in Bobigny ordnete an, dass die CPAM des Departements Seine-Saint-Denis einem Versicherten mehr als 5 € erstattet und ihm und einem zweiten Kläger 300 € Schadensersatz für die erlittenen Verluste zugesprochen wird. Der Streit basierte auf der Weigerung, die Kosten für eine Mastektomie im Rahmen einer Geschlechtsumwandlung zu übernehmen, obwohl der Eingriff als chronische Erkrankung (ALD) galt und somit eine 6-prozentige Kostenerstattung garantierte. Zur Begründung ihrer Weigerung hatte die Kasse unter Berufung auf ein Protokoll aus dem Jahr 000 eine mindestens zweijährige psychiatrische und endokrinologische Überwachung verlangt. Dieses Dokument wurde jedoch inzwischen von der französischen Gesundheitsbehörde als überholt eingestuft und von den medizinischen Behörden der Krankenversicherungen formell abgelehnt.

Eine Rechtsprechung mit bahnbrechender Wirkung 

Das Gericht bekräftigte die Rechtswidrigkeit dieser Anforderungen und sah sie als Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre und das Diskriminierungsverbot, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert sind. Es hinterfragte zudem die bundesweiten Inkonsistenzen bei Erstattungsentscheidungen und betonte die Unfähigkeit der Nationalen Krankenkasse, die Praktiken ihrer lokalen Zweigstellen zu harmonisieren. Über die Anerkennung eines individuellen Schadens hinaus unterstreicht diese Entscheidung eine allgemeinere Beobachtung: Versicherte werden je nach Wohnort ungerecht behandelt. Indem sich die Organisation auf ein als veraltet geltendes Protokoll stützte und als unrechtmäßig geltende Belege verlangte, ist sie ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Für die in diese Fälle involvierten Verbände könnte diese Entscheidung einen Präzedenzfall schaffen. Weitere Verfahren sind im Gange, insbesondere in Grenoble, wo am 4. Dezember eine Anhörung erwartet wird.