Der Senat hat in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Regulierung und Bestrafung neuer Formen sexueller Ausbeutung im Internet angenommen. Der von Senatorin Marie Mercier und mehreren ihrer Kollegen eingebrachte Entwurf wurde mit 258 zu 65 Stimmen angenommen. Er muss nun von der Nationalversammlung geprüft werden.
Der ursprüngliche Vorschlag zielte darauf ab, den Kauf personalisierter virtueller sexueller Dienstleistungen, ob live oder auf Abruf, unter Strafe zu stellen, angelehnt an das Gesetz von 2016 zur Kriminalisierung der Prostitution. Die Maßnahme sah eine Geldstrafe von 1.500 € für ein erstes Vergehen vor, die sich bei wiederholten Verstößen auf 3.750 € erhöhte.
Der Rechtsausschuss änderte den Ansatz jedoch grundlegend. Er stellte fest, dass die Bestrafung von Käufern auf erhebliche rechtliche Hindernisse stieß, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Freiheit und den Grundsatz der Einwilligung zwischen Erwachsenen. Der verabschiedete Text enthält diese ursprüngliche Bestimmung daher nicht mehr.
Ein neues Delikt im Bereich der sexuellen Ausbeutung im Internet
Der Senat hat beschlossen, den Schwerpunkt der Gesetzgebung auf Kontroll- und Zwangsmechanismen zu legen. Er schafft einen neuen Straftatbestand der „sexuellen Ausbeutung im Internet“, angelehnt an die Regelungen zum Menschenhandel.
Wer Personen anwirbt, beherbergt oder anleitet, sexuelle Inhalte online zu produzieren und zu verbreiten, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren und einer Geldstrafe von 150.000 Euro rechnen, sofern diese Handlungen auf Drohungen, Nötigung oder dem Missbrauch einer schutzbedürftigen Person beruhen. Insbesondere Content-Sharing-Plattformen, soziale Netzwerke und verschlüsselte Messengerdienste sind betroffen.
Erschwerende Umstände sind insbesondere dann vorgesehen, wenn die Taten einen oder mehrere Minderjährige betreffen, von einer organisierten Gruppe begangen werden oder mit schwerer Gewalt einhergehen, einschließlich Handlungen, die Folter oder barbarischen Handlungen gleichkommen.
Der Text sieht außerdem verbesserte Instrumente zur Erleichterung von Ermittlungen vor.
Personen, die wegen sexueller Ausbeutung im Internet verurteilt wurden, können in das Sexualstraftäter- oder Gewaltverbrecherregister eingetragen werden. Bei besonders schweren Umständen können die Ermittler spezielle Ermittlungsmethoden anwenden, wie beispielsweise verdeckte Ermittlungen oder die Überwachung elektronischer Kommunikation.
In einer öffentlichen Sitzung wurde ein Änderungsantrag der Regierung eingebracht, der Konsumenten unter Strafe stellt, die regelmäßig Inhalte ansehen oder kaufen, obwohl sie wissen, dass diese von Opfern sexueller Ausbeutung im Internet erstellt wurden. Diese neue Straftat sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe von 45.000 Euro vor. Die Gesetzesinitiative erfolgt vor dem Hintergrund des rasanten Wachstums von Plattformen, die sexuell explizite Inhalte im Abonnement anbieten. Obwohl einige dieser Plattformen ihren Urhebern eine legitime Einnahmequelle bieten, befürchten die Verfasser des Gesetzesentwurfs einen Anstieg von Praktiken, die einer Form der Online-Zuhälterei ähneln. Der parlamentarische Prozess muss nun klären, wie das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Opfer und der Achtung der individuellen Freiheiten gewahrt werden kann.